Sitzung vom 4. Mai 2017

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, geschehen zu Kumamoto am 10. Oktober 2013

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, geschehen zu Kumamoto am 10. Oktober 2013.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Das Übereinkommen von Minamata zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen.

Beim Übereinkommen von Minamata handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Art. 167 §4 Verf, der der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedarf, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 24. Mai 2013 festgestellt hat. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Die Regierung hat die Vollmacht zur Unterzeichnung des Übereinkommens am 19. Juli 2013 erteilt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat eine potenzielle finanzielle Auswirkung, die jedoch nicht bezifferbar ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten 60.979/1 des Staatsrates vom 14. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen