Sitzung vom 13. April 2017

Entwicklungszusammenarbeitsprojekt „Ostbelgien für Nepal“

1. Beschlussfassung :

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt eine finanzielle Beteiligung in Höhe von insgesamt maximal 50.415,- € am Entwicklungszusammenarbeitsprojekt „Ostbelgien für Nepal“ .

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann im Rahmen des Erlasses der Regierung vom 13. März 2008 zur Regelung der Bezuschussung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Organisationen aus Ostbelgien finanziell dabei unterstützen, in Drittländern mit Hilfe von Partnern Projekte durchzuführen.

Besondere Berücksichtigung erfahren in geographischer Perspektive die schwach entwickelten Länder gemäß der Aufstellung der Vereinten Nationen und in inhaltlicher Hinsicht der Bildungsbereich, die Beschäftigung, die Gesundheit und der Schutz bedrohter Bevölkerungsgruppen. Dies ist dadurch begründet, dass die Bildung, die Beschäftigung und auch Teile des Gesundheitsbereiches Kernkompetenzen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind und sie selbst eine nationale Minderheit darstellt. In diesen Bereichen hat die Deutschsprachige Gemeinschaft besonderes Interesse, die Durchführung der in diesem Rahmen eingereichten Projekte zu fördern.

Beim beantragten Vorhaben handelt es sich um ein Gesundheitsprojekt in Nepal, das sich mit der Betreuung von Kindern aus dem ländlichen Raum befasst, die die Symptome der spastischen Lähmung aufweisen. Der Drittlandpartner „Self-help Group for Cerebral Palsy Nepal“ verfügt über eine mehr als 30-jährige Erfahrung im Umgang mit dem vorliegenden Problemkomplex und wird von vielen internationalen Organisationen und Spendern unterstützt. Die von der Faktischen Vereinigung „Ostbelgien für Nepal“ beantragte finanzielle Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglicht es dem Partner vor Ort, seine bis dato auf das Hauptstadtgebiet von Kathmandu begrenzte Tätigkeit über einen Zeitraum von 3 Jahren ambulant auf ca. 125 Kinder aus verschiedenen Regionen Nepals auszudehnen. Ferner wird die allgemein notwendige Infrastruktur der Einrichtung ausgebaut.  

3. Finanzielle Auswirkungen :

Zu Lasten des Organisationsbereiches 50, Programm 19, Zuweisung 33.02 Subventionen zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit werden im Rahmen des vorgesehnen Verfahrens Mittel in Höhe von maximal 13.500,- € gebunden. In den Jahren 2017 bis 2020 wird die Gesamtsubvention in Höhe von maximal 50.415,- € auf Basis von Zwischenberichten und -abrechnungen liquidiert.  

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 22. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Erlasse der Regierung vom 13. März 2008 zur Regelung der Bezuschussung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.