Sitzung vom 13. April 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2017 an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Mosaik-Zentrum einen Zuschuss in Höhe von 2.328.158,- EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekretes der Jugendhilfe wurde das Mosaik-Zentrum gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik für die Jahre 2016-2019 abgeschlossen.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

die stationäre Betreuung von Jugendlichen;

die ambulante Begleitung von Jugendlichen oder Familien;

die Durchführung von begleiteten Besuchskontakten im Rahmen der Jugendhilfe, des Jugendschutzes und eines Zivilverfahrens.

Bezugnehmend auf die Ergebnisse der fachlichen und wirtschaftlichen Evaluation wird das Dienstleistungsverhältnis zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG OIKOS beendet.

Aufgrund dieser Entscheidung müssen die verschiedenen Bereiche der stationären und ambulanten Betreuung zukünftig neu aufgestellt werden.

Aus diesem Grund stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Mosaik-Zentrum ab dem 1. Januar 2017 eine zusätzliche Vollzeitäquivalenz sowie eine Aufstockung der Koordinationsstelle von 6 Stunden für die Erweiterung des ambulanten Teams zur Verfügung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2017 beträgt 2.328.158,- EUR. Der Gesamtzuschuss wird zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 194.013,- EUR für die Monate Januar bis November 2017 und auf 194.015,- EUR für den Monat Dezember 2017.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 43.21.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 6. April 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen für das Mosaik-Zentrum.