Sitzung vom 20. April 2017

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der am 30. März 2017 verabschiedeten Geschäftsordnung des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des Rates für Familienleistungen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 4, §1 des Erlasses der Regierung vom 28. Oktober 2016 zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen gibt sich der Rat eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung, die die folgenden Einzelheiten der Arbeitsweise des Rates regelt:

- die Einberufung des Rates;

- Die Erstellung der Tagesordnung und der Ergebnisberichte der Sitzungen des Rates;

- die Vertraulichkeit der Beratungen;

- die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit und zur Abstimmung;

- die Einsetzung von beratenden Arbeitsgruppen und das Hinzuziehen von

   Sachverständigen;

- das Verfassen von Gutachten;

- das Erstellen der Tätigkeitsberichte;

In seiner Sitzung vom 30. März 2017 hat der Rat für Familienleistungen den Vorschlag einer Geschäftsordnung gutgeheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Genehmigung der Geschäftsordnung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

4. Gutachten:

Der Vorschlag einer Geschäftsordnung des  Rates für Familienleistungen vom 30. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Regierung vom 28. Oktober 2016 zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen