Sitzung vom 20. April 2017

Zustimmung zu den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zur Anpassung des amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stimmt den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zur Anpassung des amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zu.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund des Dekrets vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 26. Juni 2006 zur Abänderung des Dekretes vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, findet die vom Rat für deutsche Rechtschreibung am 3. Februar 2006 vorgeschlagene Neuregelung der deutschen Rechtschreibung seit dem 1. September 2006 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung.

Neben der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind auch die deutschen Bundesländer, Österreich, die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein sowie die Autonome Provinz Bozen-Südtirol Mitglieder des Rates für deutsche Sprache.

Seitdem wird dieses Regelwerk von allen politischen Körperschaften, öffentlichen Diensten und Einrichtungen sowie die den öffentlichen Diensten gleichgestellten Diensten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angewandt. Dasselbe gilt für die Einrichtungen und Vereinigungen, die in irgendeiner Form Zuschüsse seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten.

Aus der durch den Rat für deutsche Sprache durgeführten und in seinem dritten Bericht über seine Arbeit in der Periode 2011-2016 vorgestellten Schreibgebrauchsbeobachtung geht ein Vorschlag zur Anpassung des zuletzt 2006 überarbeiteten amtlichen Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache hervor.

Konkret werden folgende zwei Regeländerungen vorgeschlagen: Reformulierung der Regelung über die Schreibung fester Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (z.B. der blaue/Blaue Brief (Verwarnungsschreiben), siehe §63 und §64 des amtlichen Regelwerks: Wann schreibt man ein solches Adjektiv groß, wann klein?) sowie die Zulassung des Großbuchstaben <ß> (z.B. in der Namensschreibung auf Ausweisdokumenten, siehe Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnung, 0 Vorbemerkung, Nummer 1 des amtlichen Regelwerks sowie §25 E3).

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat den Vorschlägen bereits zugestimmt. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wird Anfang Juni eine Entscheidung treffen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung