Sitzung vom 17. Mai 2017

Vollmacht zur Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens zur Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen zur Verhinderung der Verkürzung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des multilateralen Übereinkommens zur Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen zur Verhinderung der Verkürzung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Das multilaterale Übereinkommen zur Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen zur Verhinderung der Verkürzung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung ist ein gemischter Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung. Es soll bereits am kommenden 7. Juni 2017 unterzeichnet werden. Zu diesem Zweck ist eine Vollmacht zur Unterzeichnung zu erteilen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Gemäß Art. 28 i.V.m. Art. 25 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind weder das Gutachten der Finanzinspektion noch das des Haushaltsministers erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 6 des Zusammenarbeitsabkommens vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen (B.S. v. 17. Dezember 1996, S. 31342)