Sitzung vom 17. Mai 2017

Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, geschehen zu Berlin am 29. Oktober 2014

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, geschehen zu Berlin am 29. Oktober 2014.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte. Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ratifizierung durch Belgien soll noch diesen Sommer erfolgen, um den Austausch von Informationen ab September 2017 zu ermöglichen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss kann Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Diese Auswirkungen sind allerdings nicht bezifferbar.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 8. Mai 2017 liegt vor.

Das Gutachten des Haushaltsministers vom 9. Mai 2017 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. Mai 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen