Sitzung vom 17. Mai 2017

Dekretentwurf zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt gemäß den Artikeln 38 und 40 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft den Dekretentwurf zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres 2016.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Das Dekret zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016 umfasst die in Artikel 38 Absatz 2 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG beschriebenen Dokumente.

Das Dekret beinhaltet unter anderem die konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung und den konsolidierten Jahresabschluss. Diese Dokumente stellen die Daten der einzelnen Jahresabschlüsse der Hauptverwaltung, der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses in verdichteter Form dar.

Nachstehend auszugsweise die konsolidierten Salden der Haushaltsverrichtungen der Dienste und Einrichtungen der DG:

Konsolidierter Bruttosaldo:   -4.220.920,65 (Haushaltsergebnis)

Konsolidierter Nettosaldo:     -42.396.427,35 (Norm Hoher Finanzrat)

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft