Sitzung vom 17. Mai 2017

Standortmarke Ostbelgien: Definitive Markenarchitektur der Standortmarke Ostbelgien und Nutzungsbedingungen für das „Standortzeichen für nichtkommerzielle Akteure“

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt die definitive Markenarchitektur der Standortmarke Ostbelgien.

Die Regierung heißt die Nutzungsbedingungen für das „Standortzeichen für nichtkommerzielle Akteure“ gut.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

1. Definitive Markenarchitektur

Die Regierung hat am 22. Dezember 2016 die Grundzüge der Markenarchitektur für die Standortmarke Ostbelgien genehmigt. In dutzenden Gesprächen wurde ermittelt, welche Möglichkeiten die verschiedensten Akteure der ostbelgischen Gesellschaft sehen, die Marke zu nutzen (Wirtschaft, Gemeinden, Einrichtungen, Organisationen, Vereine, etc.). Davon ausgehend wurden die Möglichkeiten zur Markenpartnerschaft wie folgt weiterentwickelt:

  1. Standortzeichen Es gibt eine Version des Standortzeichens für kommerzielle und eine für nicht-kommerzielle Akteure. Beide Varianten ermöglichen einer breiten Interessentengruppe ein Bekenntnis zum Standort. Die Beantragung wurde bewusst unbürokratisch gehalten (Onlineformular) – bei gleichzeitiger Wahrung wichtiger Bestimmungen zum Markenschutz.

    Die Nutzungsbedingungen für das Standortzeichen für kommerzielle Akteure („Ein Unternehmen aus Ostbelgien“) wurden am 31. März 2017 von der Regierung beschlossen. Das Anmeldeformular ist seit dem 12. Mai 2017 online. (Siehe www.ostbelgien-neu-entdecken.be in der Rubrik „Partner“).                   Nutzungsbedingungen des Standortzeichens für nichtkommerzielle Akteure: siehe unten.

  2. Beim (einfachen) „Co-Branding“ erfolgt die Gestaltung im Design des Markenpartners. Das Markenzeichen „Ostbelgien“ steht oben rechts auf einem weißen Identitätsbereich.

  3. Das Co-Branding Plus bietet die Möglichkeit, neben dem Logo mit Identitätsbereich sämtliche Gestaltungselemente des Ostbelgien- Corporate Design zu übernehmen, d.h. die  Farbflächen, die Ostbelgien-Schrift und die Bildsprache.

Die Beantragung des Co-Brandings läuft über einen direkten Kontakt mit der Markenführung und einen Beschluss des Markenausschusses für die Unionsmarke „Ostbelgien-O“.

2. Erläuterungen zum Standortzeichen für nichtkommerzielle Akteure

Das Standortzeichen ermöglicht es nichtkommerziellen Akteuren (Vereinen, Verbänden, Organisationen, Einrichtungen), sich in ihrer Kommunikation zum Standort Ostbelgien und seinen Werten zu bekennen. Es erlaubt eine klare Zuordnung zum Standort.

Ostbelgische Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Stiftungen und andere Zusammenschlüsse von Personen, die über die Rechtspersönlichkeit verfügen und Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, können das Standortzeichen beantragen, wenn sie sich mit den Markenwerten identifizieren, welche mit verschiedenen Beiräten des Sektors  (Jugendrat, Sportrat, Födekam) ausgearbeitet wurden.

Wie beim Standortzeichen für Unternehmen umfasst das Markengebiet die neun deutschsprachigen sowie die angrenzenden französischsprachigen Gemeinden Plombières, Welkenraedt, Baelen, Malemdy, Weismes, Stavelot, Trois-Ponts, Vielsalm, Gouvy. Eine Ausnahme bilden lediglich Vereinigungen im touristischen Bereich. Hier sind auf ausdrücklichen Wunsch des Kooperationsbeirates der Tourismusagentur lediglich Vereinigungen aus dem deutschen Sprachgebiet sowie aus Malmedy und Weismes zulässig. Hierdurch soll verhindert werden, dass touristische Organisationen aus den angrenzenden „Maisons du Tourisme“ mit dem Ostbelgien werben, welches ja ursprünglich von der TAO genutzt wurde.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Vorliegender Beschluss hat keine finanziellen Implikationen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarke „Ostbelgien-O“.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster Ostbelgien vom 13.03.2017