Sitzung vom 30. Mai 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung des Inkrafttretens von Artikel L1124-21 §1 des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Festlegung des Inkrafttretens von Artikel L1124-21 §1 des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel L 1124-21 des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung bestimmt, dass das Amt eines Finanzdirektors in Gemeinden, die 10 000 Einwohner und weniger zählen, von einem Regionaleinnehmer ausgeübt wird, es sei denn, der Gemeinderat schafft die Stelle eines Finanzdirektors.

Der Kodex sieht ebenfalls vor, dass die Regierung das Datum für das Inkrafttreten dieser Bestimmung bestimmt, was durch vorliegenden Erlass erfolgt.

Es sollte jeder Gemeinde ungeachtet der Anzahl ihrer Einwohner freigestellt werden, die Stelle eines (lokalen) Finanzdirektors zu schaffen.

Der Bemerkung des Staatsrats in Bezug auf das Inkrafttreten des besagten Artikels wurde Rechnung getragen. Somit tritt er 10 Tage nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Juristisches Gutachten

Staatsratsgutachten

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L1124-21 §1