Sitzung vom 30. Mai 2017

Addendum 1 zum Vertrag vom 19. Januar 2017, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG „Service d’Aide aux Familles aux Personnes âgées de la Région verviétoise“ (SAFPA) ihre Aufgaben, die im Rahmen des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe, festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 19. Januar 2016 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 an die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst (SAFPA) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Die Regierung genehmigt die Abänderung des Regierungserlasses vom 19. Januar 2017 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers (SAFPA) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 19. Januar 2017 wurde ein Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Service d’Aide aux Familles aux Personnes âgées de la Région verviétoise (SAFPA) unterzeichnet. Dieser regelt die im Rahmen des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Zudem werden in diesem Vertrag der Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten definiert. Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Für das Jahr 2017 hat die Regierung der VoG einen Zuschuss in Höhe von 342.366,04 EUR für ein Stundenpaket von 13.550 Stunden gewährt. Diese Stunden setzen sich wie folgt zusammen: 13.000 Stunden beim Nutznießer, 325 Stunden Koordinationsstunden und 225 Weiterbildungsstunden der Familien- und Seniorenhelfer. Der Gesamtzuschuss beinhaltet zudem die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion).

Im Begleitausschuss am 7. März 2017 wurde mit der VoG SAFPA die Möglichkeit besprochen Familienhilfe für Mehrlingsgeburten anzubieten. Die VoG SAFPA hat Interesse daran.

Damit 2017 Familien eine Unterstützung erhalten können, wurde ein Addendum sowohl für die VoG SAFPA als auch für die VoG Familienhilfe erarbeitet. Somit haben die Familien die Wahl zwischen beiden Dienstleistern.

Im Addendum wird die Aufgabenbeschreibung der Hilfe bei Mehrlingsgeburten ergänzt:

Versorgung der Kinder: Körperpflege, Mahlzeiten zubereiten,

Lebensumfeld der Kinder: Sauberkeit und Ordnung im Kinderbereich gewähren,

Betreuung: mit den Kindern spielen, spazieren, vorlesen.

Im Addendum werden ebenfalls die Zugangskriterien beschrieben:

  • mindestens drei Kleinkinder unter 18 Monaten müssen gleichzeitig in einem Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet sein.
  • Der Altersunterschied zwischen dem ersten und dem dritten Kind muss weniger als 18 Monate betragen, wobei jeder begonnene Monat als voller Monat berücksichtigt wird.
  • Die Hilfe wird maximal gewährt bis zu dem Monat einschließlich, in dem das älteste der drei Kinder das dritte Lebensjahr erreicht.

Die VoG SAFPA erhält einen Zusatzzuschuss von max. 954 Stunden pro Jahr pro Familie, die den Kriterien entspricht. Der Zuschuss wird auf Grundlage der eingereichten Anlage 1 bis errechnet und wird jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss liegt pro Familie jährlich bei max. 28.103,84 EUR.

Im beigefügten Addendum zum Vertrag vom 19. Januar 2017 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG SAFPA wird:

  • Die Nummer II. Aufgabenbeschreibung, wie oben beschreiben, angepasst.

  • Die Nummer V: Aufgabenbewertung angepasst.

  • Die Nummer VIII. Finanzen, wie oben beschrieben, angepasst.

  • Die Anlange 1 durch die Anlage 1 bis (siehe Anhang) ersetzt.

Die Auszahlung des Zusatzzuschusses erfolgt nach Vorlage der Anlage 1 bis im Monat Januar 2018.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Anpassungen kann die VoG SAFPA einen maximalen Zusatzzuschuss in Höhe von 28.103,84 EUR pro Familie erhalten. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Programm 11, Zuweisung 33.03.

In den Jahresverträgen der VoG Familienhilfe und der VoG SAFPA wird die Aufgabe der Hilfe für Mehrlingskinder dauerhaft aufgenommen. Pro Jahr entsprechende Haushaltsmittel für zwei Familien vorgesehen, die den Kriterien entsprechen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 22. Mai 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe.

Vertrag für das Jahr 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA.