Sitzung vom 8. Juni 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 7. Februar 2017 teilt die CSC mit, dass ihre bisherige Vertreterin, Frau Gabriele Sonnet, aus dem WSR ausscheidet.

Die von der CSC eingereichte doppelte Vorschlagsliste bevorzugt Herrn Manuel Adam. Gemäß Artikel  3 Absatz 1 des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien dürfen jedoch höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht angehören. Mit dem Ausscheiden von Frau Gabriele Sonnet und einer Neubesetzung durch Herrn Manuel Adam wäre diese Bedingung nicht mehr erfüllt. Der Fachbereich Außenbeziehungen und Regionalentwicklung empfiehlt deshalb, die Ersatzkandidatin Frau Stéphanie Brüls als stimmberechtigtes Mitglied zu ernennen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. Mai 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.