Sitzung vom 8. Juni 2017

Projekt Nr. 558 – Gemeinde Lontzen – Umbau des Gebäudes des ehemaligen Personenbahnhofs in Herbesthal : Genehmigung der Abweichung zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt für das Projekt „Nr. 558 – Gemeinde Lontzen – Umbau des Gebäudes des ehemaligen Personenbahnhofs in Herbesthal “  die nicht barrierefreie Zugänglichkeit des Stellraumes als Abweichung zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.

Die Vize-Ministerpräsidentin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit des Stellraumes:

Der Zugang zur behindertengerechten Toilette erfolgt durch den Stellraum. Eine der beiden Türen weist nicht den seitlichen freien Abstand von 50 cm auf.

Die Kommission empfiehlt der Abweichung zur Zugänglichkeit des Stellraumes stattzugeben.

Zu der stattzugebenden Abweichung werden folgende Begründungen aufgeführt:

Es gibt eine weitere behindertengerechte Toilette, die für alle Nutzer des Gebäudes zugänglich ist.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Abweichung hat keine finanziellen Auswirkungen zur Folge.

Das oben genannte Infrastrukturvorhaben ist im Infrastrukturplan 2016 unter der Zuweisung OB 70 – PR 08 – ZW 63.21 mit einer maximalen Zuschusssumme von 172.491 € eingetragen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

Die Empfehlung 2017/03  der Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 08.05.2017  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.