Sitzung vom 8. Juni 2017

Projekt Nr. 3766 - Tagesstätte Raeren – Umbau inkl. Aufzug : Genehmigung der Abweichung zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt für das Projekt „Nr. 3766 – Tagesstätte Raeren – Umbau inkl. Aufzug“  die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Küche im 1. Obergeschoss als Abweichung zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Küche im 1. Obergeschoss:

Der Durchgang zwischen dem Esszimmer und der Küche weist nicht die geforderte lichte Mindestbreite von 90cm auf. Ein bestehender Türrahmen wurde bereits entfernt, so dass die lichte Breite der Bestandsöffnung sich jetzt auf 88cm beläuft.

Die Kommission empfiehlt der Abweichung zur Zugänglichkeit der Küche im 1. Obergeschoss stattzugeben.

Zu der stattzugebenden Abweichung wird folgende Begründung aufgeführt:

Die Abweichung zu der barrierefreien Zugänglichkeit der Küche erklärt sich durch die Bestandssituation.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Abweichung hat keine finanziellen Auswirkungen zur Folge.

Das oben genannte Infrastrukturvorhaben ist im Infrastrukturplan 2016 unter der Zuweisung OB 70 – PR 19 – ZW 52.11 mit einer maximalen Zuschusssumme von 122.117,96 € eingetragen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

Die Empfehlung 2017/02  der Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 08.05.2017  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.