Sitzung vom 8. Juni 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 45 §2 Absätze 2, 3 und 4 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen bezeichnet die Regierung die Mitglieder der Einspruchskammer, die bezüglich der Entscheidungen des Prüfungsausschusses eingesetzt ist, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Gemäß Artikel 45 §5 desselben Dekretes werden die Mitglieder der Einspruchskammer für eine Dauer von vier Jahren bezeichnet. Das Mandat ist erneuerbar.

Diese Einspruchskammer setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Als stimmberechtigte Mitglieder der Einspruchskammer werden bestellt:

  1. eine Vorsitzende, die unter den Personalmitgliedern der Stufe 1 des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung, die im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind, ausgewählt wird: Frau Corina Senster;

  2. zwei Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals des Sekundar- und des Hochschulwesens sowie der schulischen Weiterbildung, die im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind: Herr Elmar Schlabertz undHerr Baudouin Vanasschen.

Als stimmberechtigte Ersatzmitglieder der Einspruchskammer werden bestellt:

  1. eine stellvertretende Vorsitzende, die unter den Personalmitgliedern der Stufe 1 des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung, die im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind, ausgewählt wird: Frau Janine Fryns;

  2. zwei Ersatzmitglieder des Direktions- und Lehrpersonals des Sekundar- und des Hochschulwesens sowie der schulischen Weiterbildung, die im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind: Frau Christine Schifflers und Herr Guido Hick.

Als Schriftführerin und stellvertretende Schriftführerin der Einspruchskammer werden unter den Personalmitgliedern des Ministeriums bestellt:

  1. Schriftführerin: Frau Darinka Kreutz;

  2. stellvertretende Schriftführerin: Frau Martina Jacobs.

Durch die Verabschiedung des beigefügten Erlassentwurfs werden die vorerwähnten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. Mai 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen