Sitzung vom 8. Juni 2017

Programm 2016-2017-2018 in Ausführung des Zusammenarbeitsabkommen zwischen Flandern und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung nimmt das Arbeitsprogramm 2016-2017-2018 zwischen Flandern und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Kenntnis.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung an das Parlament der DG beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit, das am 14. Februar 2001 in Eupen unterzeichnet wurde, sieht in Artikel 10 vor, dass eine gemischte Kommission einen Bericht über die Zusammenarbeit der abgelaufenen zwei Jahre und ein Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre verabschiedet.

Die gemischte Kommission ist auf Einladung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 1. Juni 2016 in Eupen zusammengekommen und hat ein Dreijahresprogramm verabschiedet. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der DG und Flandern über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit vom 14.02.2001.