Sitzung vom 20. Juni 2017

VoG Hof Peters – Nieder-Emmels: Neueindeckung des Daches des bestehenden Gebäudes : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Projektes „Hof Peters in Nieder-Emmels – Dringende Neueindeckung des Daches des bestehenden Gebäudes“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18.03.2002 an.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Projektes „Dringende Neueindeckung des Daches des bestehenden Gebäudes“ ist die VoG Hof Peters aus Nieder-Emmels.

Im Laufe der Neu- und Ausbauarbeiten am Hof Peters in Nieder-Emmels (Projekt Nr. 3217) hat der beauftragte Dachdecker Foeteler aus Thommen festgestellt, dass am Übergang zum bestehenden Dach ein signifikanter Marderschaden vorliegt, der die Dämmung und Dichtung des Daches massiv zerstört hat.

Das Architekt Pascal Heinen (PL4N) schlägt daher als kosteneffizienteste Lösung vor, gemeinsam mit dem Neubau die Dacheindeckung, die Dämmung  und die Dampfbremsen des bestehenden Daches zu erneuern, da dadurch nachträgliche Anschlussarbeiten zwischen Alt und Neu entfallen und die zugehörigen Kosten entsprechend reduziert werden.

Aus diesen Gründen stellt die VoG Hof Peters einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit. Der diesbezügliche, begründete Erklärung datiert vom 02.06.2017.

Die Gesamtkosten für die o.e. Arbeiten belaufen sich nach Angebotsauswertung auf 15.329,24€.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Betroffen ist der Posten OB 70 – PR 19 – ZW 52.11 im Haushalt des entsprechenden Jahres.

Der Zuschuss für das Vorhaben „Hof Peters in Nieder-Emmels – Dringende Neueindeckung des Daches des bestehenden Gebäudes“ beläuft sich voraussichtlich auf 12.263,39€.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist zur Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung.