Sitzung vom 20. Juni 2017

Fünfter und sechster periodischer Bericht der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes an die Vereinten Nationen sowie Verabschiedung des Beitrags der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt den fünften und den sechsten periodischen Bericht der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes an die Vereinten Nationen zur Kenntnis und verabschiedet den Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 44 der internationalen Konvention über die Rechte des Kindes sieht vor, dass die Vertragsstaaten alle 5 Jahre einen periodischen Bericht über die Umsetzung der Rechte der Kinder an die Vereinten  Nationen verfassen. Dieser basiert auf Neuerungen, die sich in den einzelnen Gliedstaaten seit dem letzten Bericht aus dem Jahre 2010 ergeben haben, sowie auf Empfehlungen, die die Vereinten Nationen nach Zur Kenntnisnahme des letzten Berichtes an den Vertragsstaat Belgien ausgesprochen haben.

Im Jahre 2015 wurden die Anweisungen bezüglich dieser Berichterstattungen angepasst, wodurch der Umfang der Berichte stark eingeschränkt wurde. Die nationale Kommission für die Rechte des Kindes sah sich dementsprechend gezwungen, die Berichterstattung auf einige Kernbereiche einzugrenzen. Dies auch dadurch bedingt, dass die Teilstaaten alle auf die entsprechenden Bereiche ihrer Zuständigkeiten eingehen müssen. Der gesamte Bericht sollte insgesamt nicht mehr als  21.200 Wörter beinhalten. Dies entspricht etwa 45 Seiten. Die Nationale Kommission für die Rechte des Kindes hat laut Zusammenarbeitsabkommen über die Schaffung der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes vom 19. September 2015 eine koordinierende Rolle bei diesem Vorgehen.

Im Zuge dessen wurden die Kernbereiche Kinder mit Migrationshintergrund, in Armut lebende Kinder, Partizipation für die Kinder, denen Zwangsmaßnahmen auferlegt wurden, Zugang und Qualität der Angebote im Bereich der Jugendhilfe und der mentalen Gesundheit, Inklusion von Kindern mit einer Beeinträchtigung, das Recht auf einen qualitativ hochwertigen Unterricht sowie der Kontakt von Minderjährigen mit der Justiz ausgewählt.  Hierzu wurde bei den föderierten Einheiten eine schriftliche Rückmeldung eingeholt, die anschließend in der Kommission besprochen, ausgewählt und den jeweiligen Empfehlungen der föderierten Einheiten entsprechend vereinheitlicht wurden. 

Seit dem 22. Februar 2016 wurden die Themen gesammelt. In Konzertierung mit den einzelnen Kabinetten der Regierung Ostbelgiens und den entsprechenden Fachbereichen des Ministeriums  hat der Fachbereich Jugendhilfe sämtliche Rückmeldungen gebündelt und der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes übermittelt, die diese dann in den vorliegenden Bericht integriert hat. Die jeweiligen Änderungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind dementsprechend in den einzelnen Themenbereichen wiedergegeben. Ein besonderes Augenmerk wurde seitens der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes auf die letztjährige Flüchtlingskrise gelegt.

Die Vertreter der Gliedstaaten wählten am Ende die Inhalte nach der erforderten Relevanz für die gesamte Berichterstattung aus. Stichtag für Bestandsaufnahme der Themen war der 1. Juli 2016. Die danach ins Leben gerufenen Initiativen und Projekte werden im nächsten Bericht an die Vereinten Nationen beschrieben werden. 

Der im Anhang befindliche Bericht ist inhaltlich die derzeitige Endversion dieser Vorgehensweise. Dieser ist als Konzept vorgelegt. Das entsprechende Layout wird definitiv erstellt werden, wenn die entsprechenden Regierungen dem Inhalt zugestimmt haben. Die Verabschiedung findet auf Basis des Französischsprachigen Textes statt, da die Themen in dieser Sprache gebündelt und der Bericht auf Französisch verfasst wurde. Im Anschluss wird der Bericht ins Flämische und ins Deutsche übersetzt werden.

Die Zur Kenntnisnahme und Verabschiedung ist Teil des Billigungsverfahrens.

Nachdem alle Regierungen diesem Entwurf zugestimmt haben, wird er dem zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen über deren  Generalsekretär im Namen Belgiens übermittelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Internationales Übereinkommen der Vereinten Nationenüber die Rechte des Kindes vom 20.11.1989.

Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Staat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Errichtung einer nationalen Kommission für die Rechte des Kindes vom 19.9.2005

Gesetz zur Zustimmung des vorgenannten Zusammenarbeitsabkommens über die nationale Kommission für die Rechte des Kindes vom 1.5.2006