Sitzung vom 29. Juni 2017

Aktualisierung des Hausstils für Regierung und Ministerium

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Aktualisierung des Hausstils für Regierung und Ministerium in der Fassung von Juni 2017. Diese ersetzt die Fassung von 2005.

Der Generalsekretär wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Ziel des Hausstils ist die Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes in der behördlichen Kommunikation von Regierung und Ministerium. Eine stringente und einheitliche Darstellung erleichtert die Wiedererkennung und damit die Identifizierung. Dies vermittelt Offenheit und Transparenz. Der Hausstil optimiert somit die visuelle Kommunikation von Regierung und Ministerium.

Die Vorgabe für das Layout war eine moderne, aber sachliche Außendarstellung und es orientiert sich am Layout der Standortmarke Ostbelgien. Der Hausstil legt den Einsatz grafischer Elemente fest und differenziert die Verwendung des Wappens der Deutschsprachigen Gemeinschaft von der des Ostbelgien-Logos. Der neue Hausstil, führt die neue Ostbelgien-Schrift ein und legt die Layoutfarbe für Regierung und Ministerium fest. Das Dokument enthält ebenfalls Richtlinien zum Aufbau der Korrespondenz.

Die bisherige Fassung des Hausstils stammt aus dem Jahr 2005. Die Angaben zu den Vorgehensweisen in der behördlichen Korrespondenz mussten teilzeise aktualisiert werden. Zudem hat die Standortmarke Ostbelgien das visuelle Erscheinungsbild von Regierung und Ministerium verändert, was Auswirkungen auf den Hausstil und die darin verankerten Vorlagen wie Briefpapier, Berichte, Noten usw. hat.

Für die interne wie externe Korrespondenz wird ausschließlich der Hausstil verwendet.

Der Geltungsbereich des Hausstils und seine Träger im Einzelnen werden wie folgt aufgelistet:

Der Hausstil in externen Dokumenten:

•          sämtliche Korrespondenz: Briefe, Faxe, Berichte, usw.

•          Umschläge

•          Visitenkarten

•          Verträge

•          Formulare

Der Hausstil in hausinternen Dokumenten:

•          Noten

•          (Kurz-)Mitteilungen

•          Hinweisschilder (Seminare, usw.)

•          Formulare und Vordrucke (Urlaub, Krankheit, usw.)

Der Hausstil auf elektronischen Datenträgern:

•          Powerpoint-Präsentation

•          E-Mail-Signatur

Der Hausstil in der Öffentlichkeitsarbeit:

•          Pressemitteilungen und -einladungen

•          Pressekonferenz (Unterlagen, usw.)

•          Lehr- und Demonstrationsmittel

Der Hausstil wird als Verfahrensanweisung 7.6 in das Verwaltungshandbuch eingehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Kein Gutachten. Der Direktionsrat hat den Hausstil in seiner Sitzung vom 12.06.2017 gutgeheißen.

5. Rechtsgrundlage:

Keine Rechtsgrundlage.