Sitzung vom 29. Juni 2017

Abtretung einer Parzelle gelegen Gemeinde Eupen – Gemarkung Eupen 2 - Flur G, Nr. 30 N10 P0000 an die Stadt Eupen und Aufhebung eines Durchgangsrechts

1. Beschlussfassung:

 

Die Regierung beschließt, die Parzelle gelegen Gemeinde Eupen – Gemarkung Eupen 2 – Flur G, Nr. 30 N10 P0000, mit einer Größe von 719m², zu entnehmen aus der Parzelle katastriert Flur G, Nr. 30 V9 P0000, Schulgebäude (Campus RSI-ZAWM) von insgesamt 31.458m² gelegen Vervierser Straße 89, ohne Preisangabe an die Stadt Eupen abzutreten, und die mehr als 30 Jahren auf dem Schulgelände bestehende Durchgangsservitut durch Verlegen des Fußweges Nr. 104 des Wegeverzeichnisses des Stadt Eupen vollständig aufzuheben,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, eine entsprechende notarielle Beurkundung im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge der Bautätigkeiten des PPP-Schulprojektes der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Stadt Eupen wurde festgestellt, dass verschiedene Korrekturen beurkundet werden müssen.

Ein seit jeher bestehender Fußweg, Teil des Fußweges Nr. 104 des Wegeverzeichnisses der Stadt EUPEN, mit einer Länge von 269,48m laut nachgenanntem Vermessungsplan, wurde im Rahmen der Baugenehmigung verlegt und ein neuer Fußweg mit einer Länge von 275,30m am Rand des Schulgeländes angelegt.

Die technische Übergabe des neuen Fußweges hat am 29. Mai 2017 stattgefunden und das zugehörige Protokoll wurde am selben Tag von der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Stadt Eupen und der ausführenden PPP-Projektgesellschaft unterzeichnet.

Bezugnehmend auf den Vermessungsplan, erstellt am 13. April 2017 durch das Vermessungsbüro Jacobs, Aachener Str. 74 in 4700 Eupen und aufgenommen in die Datenbank des öffentlichen Dienstes Finanzen, Abteilung Aufmaße und Bewertungen unter der Nr. 63023-10291 einigen sich die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Stadt Eupen darauf, den neu angelegten Fußweg in das öffentliche Wegenetz der Stadt Eupen einzuverleiben und das seit mehr als 30 Jahren auf dem Schulgelände bestehende Durchgangsrecht aufzuheben.  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragung erfolgt ohne Preisangabe.

Alle mit der Beurkundung verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft und werden über den OB70, Programm 01, Zuweisung 71.01 abgewickelt.

Maximaler Kostenpunkt (geschätzt): 1.000€.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

Verträge des PPP-Schulprojektes vom 21. Dezember 2010 sowie zugehörige Projektänderungsvereinbarungen;

Globalgenehmigung des ÖDW zur Erweiterung des Schulstandortes RSI vom 11.08.2011.