Sitzung vom 29. Juni 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung der Meisterprogramme Traiteur/in – Bankettgestalter/in (A13/2017) und Frisör/in (Q50/2017)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Meisterprogramme Traiteur/in – Bankettgestalter/in (A13/2017) und Frisör/in (Q50/2017).

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 29. März 2017 hat der Verwaltungsrat des Institutes für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) den aktualisierten Meisterprogrammen Traiteur/in – Bankettgestalter/in (A13/2017) und Frisör/in (Q50/2017) zugestimmt.

Mit Schreiben vom 5. April 2017 beantragte das IAWM die Anerkennung dieser Meisterprogramme. Das dem Schreiben beigefügte Meisterprogramm Frisör/in wurde am 15. Juni 2017 um den Bewertungsteil der Meisterprüfung ergänzt.

Das Meisterprogramm Traiteur/in-Bankettgestalter/in stammt aus den achtziger Jahren und wurde zudem schon lange nicht mehr organisiert. Im beiliegenden aktualisierten Programm wurden wesentliche Änderungen vorgenommen und das Programm wurde nach Kompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten gegliedert.

Drei positive Fachgutachten zu dem Meisterprogramm Traiteur/in-Bankettgestalter/in liegen dem Schreiben des IAWM bei.

Im überarbeiteten Meisterprogramm Frisör/in (Q50/2017) wurde das Hauptaugenmerk auf die nachhaltige Existenzgründung und die Differenzierung zu Konkurrenzbetrieben gelegt. Wesentliche Neuerung ist das Modul „ergänzende Dienstleistungen“, bei dem sich die Kandidaten mit dem Gedanken auseinandersetzen, ihre Angebotspalette zu erweitern, um sich so der Konkurrenz zu differenzieren.

Drei positive Fachgutachten zu dem Meisterprogramm Frisör/in liegen dem Schreiben des IAWM bei.

Die zwei vorerwähnten Meisterprogramme werden ab dem Ausbildungsjahr 2017-2018 angewendet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. Juni 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen