Sitzung vom 29. Juni 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung der Lehrprogramme Speditionskaufmann/-frau (X11/2017), Hersteller/in und Monteur/in von Rahmen aus Aluminium und/oder PVC (S09/2017) und Reifenspezialist/in (U23/2017)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Lehrprogramme Speditionskaufmann/-frau (X11/2017), Hersteller/in und Monteur/in von Rahmen aus Aluminium und/oder PVC (S09/2017) und Reifenspezialist/in (U23/2017).

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit den Schreiben vom 5. April 2017 und 2. Mai 2017 beantragte das IAWM die Anerkennung der Lehrprogramme Speditionskaufmann/-frau (X11/2017), Hersteller/in und Monteur/in von Rahmen aus Aluminium und/oder PVC (S09/2017) und Reifenspezialist/in (U23/2017).

Das Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht sieht vor, dass eine durch Erlass eingesetzte Kommission überprüft, ob die Ausbildungen den Bestimmungen über die Teilzeitschulpflicht laut Artikel 2 des oben genannten Gesetzes genügen.

Nach Erhalt der IAWM-Antworten zu den Fragen, die sich die o. e. Kommission stellte, hat die Kommission am 22. Juni 2017 ein positives Gutachten zu den o. e. Lehrprogrammen abgegeben. Sie empfiehlt jedoch, dass die vorliegenden und die zukünftigen seitens des IAWM vorbereiteten Lehrprogramme bzw. Anlagen:

  • die zu erreichende Zielebene aus Transparenzgründen festhalten,

  • eine klarere Verbindung zwischen den zu erreichenden Kompetenzen und Zielen sowie dem/den jeweiligen Kurs/en und Lehrjahr aufzeigen,

  • die Sperrfächer bzw. Leistungsfächer und die Punktezahl für die mündliche Befragung (Anwendungswissen) systematisch enthalten,

  • anstatt des Wortlautes „Bewertungskriterien für die praktische Gesellenprüfung“ die Begrifflichkeit „Bewertung für die praktische Gesellenprüfung“ verwenden,

  • in Zukunft zusätzlich zu den Bewertungsbögen der fachkundigen Betriebe begründete Erläuterungen zum Umgang mit den Anmerkungen der Betriebe liefern.

In den sich im Anhang des Erlasses befindlichen Lehrprogrammen haben folgende Anpassung stattgefunden:

  • die Begrifflichkeit „Bewertung für die praktische Gesellenprüfung“ wurde verwendet

  • die Sperrfächer wurden bei dem Lehrprogramm Speditionskaufmann/-frau (X11/2017) eingefügt.

Der Erlass der Regierung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht vom 22. Juni 2017 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 22. Juni 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen