Sitzung vom 29. Juni 2017

Erlass der Regierung zur Genehmigung des Studienprogramms Buchhalter/in (X08/2017)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung des Studienprogramms Buchhalter/in (X08/2017).

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 2. Mai 2017 beantragen das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) und die Autonome Hochschule (AHS) die Genehmigung der Überarbeitung des Studienprogramms Buchhalter/in.

Aufgrund von Artikel 3.18 §2 des Dekretes vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule muss die Regierung das Studienprogramm für den Studienbereich Buchhaltung genehmigen.

Das IAWM und die AHS geben an, dass sie aufgrund der langjährigen Erfahrung der Dozenten die Inhalte optimiert und auf neue Herausforderungen an den Beruf angepasst wurden. Dabei ergab sich eine leichte Verschiebung von Unterrichtsfächern sowie der daraus resultierenden Kreditpunkte.

Der Stundenumfang von 1790 Stunden entspricht nach wie vor dem internationalen Richtwert für eine Bachelor-Ausbildung.

In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Dozenten die Kursbeschreibungen nun den neu definierten Inhalten des Studienprogramms anpassen. Diese werden in der Folge auf der Webseite der AHS veröffentlicht.

Vier positive Fachgutachten zu dem Studienprogramm Buchhalter/in (X08/2017) liegen dem Schreiben des IAWM und der AHS bei.

Das Studienprogramm Buchhalter/in (X08/2017) wird ab dem Ausbildungsjahr 2017-2018 angewendet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 20. Juni 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule