Sitzung vom 13. Juli 2017

Kirchenfabrik St.Stephanus Walhorn – Pfarrkirche Walhorn : Stabilisierung des Glockenstuhls – Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Stabilisierungsarbeiten am Glockenstuhl der Pfarrkirche Walhorn an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei der Reparatur verschiedener Kirchturmbalken im letzten Jahr wurde festgestellt, dass von den 8 Auflageflächen des hölzernen Glockenstuhls im Mauerwerk 5 am Balkenkopf zum Teil weggefault sind.

Die Holzkonstruktion des Glockenstuhls ist unabhängig vom Dachstuhl des Turms, trägt aber das Gewicht der Glocke und leitet dieses ins Mauerwerk ein.

Bei einem Komplettversagen der Auflagepunkte könnte der komplette Glockenstuhl nach unten wegsacken oder aber zur Seite kippen. Dabei besteht das Risiko, dass entweder Einzelteile oder Glocken durch die große Schallöffnung im Kirchturm nach außen auf den Friedhof fallen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 17 – ZW 63.51

Der voraussichtliche Zuschuss für die Stabilisierung des Glockenstuhls der Pfarrkirche in Walhorn belaufen sich auf 8.671,79 €, dies sind 60% der geschätzten Projektkosten in Höhe von 14.452,98 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.