Sitzung vom 13. Juli 2017

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Dienstleisterkonferenzen der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Dienstleisterkonferenzen der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 31 des Dekretes vom 13. Dezember 2016 besagt:

Der Verwaltungsrat setzt zur Gewährleistung des Informationsaustausches und der Netzwerkarbeit zwischen den beteiligten Dienstleistern mindestens zwei Dienstleisterkonferenzen ein, wovon jeweils eine Dienstleisterkonferenz aus den in Kapitel 3 Abschnitt 2 bzw. Abschnitt 3 festgelegten Aufgabenbereichen. Die Dienstleister sind Mitglied mindestens einer solchen Konferenz. Die Regierung bestimmt das Verfahren zur Einsetzung, die Funktionsweise und die Aufgaben der Dienstleisterkonferenzen.“

Der Kommentar zum Dekret hebt darüber hinaus hervor:

Bei den Dienstleisterkonferenzen handelt es sich um technische Gremien, deren Mitgliedschaft auch abhängig vom zu besprechenden Thema ändern wird. Diese Dienstleisterkonferenzen dienen hierbei vornehmlich der Netzwerkarbeit, dem Austausch und der Beteiligung der Dienstleister an den Entscheidungen der Dienststelle. Sowohl bei der bisherigen Beratungsstelle als auch bei der DPB waren solche Treffen gelebte Realität.

Durch diesen Artikel wird ihnen eine rechtlich gesicherte und durch die Regierung weiter zu definierende Rolle zuerkannt, was beides zur Stärkung dieser Gremien beiträgt. Vereinigungen, die gleichzeitig als Vertreter der Zivilgesellschaft und als Dienstleister agieren, sind keiner Dienstleisterkonferenzen zuzuordnen. Sie finden ihre Vertretung im Rahmen des „kleinen Forums“.

Mit vorliegendem Erlassentwurf wird die rechtliche Grundlage zur Schaffung der Dienstleisterkonferenzen geschaffen. Auf Grundlage der im Dekret definierten Dienstleister und Vorgaben  setzt der Verwaltungsrat aktuell zwei Dienstleisterkonferenzen ein, die die beiden großen Aufgabenbereiche der DSL umfassen. Der Verwaltungsrat lädt die betroffenen Dienstleister zu den entsprechenden Dienstleisterkonferenzen ein und informiert die Regierung jeweils über deren Zusammensetzung.

Im Gegensatz zum Vorschlag des Verwaltungsrates wurde die Strafbestimmung bei mehrmaligen Nichterscheinen nicht übernommen. Darüber hinaus erhält der für Soziales zuständige Minister im Vorfeld jeweils die Tagesordnung der Dienstleisterkonferenzen, um bei Bedarf einen Vertreter des Ministeriums aus dem jeweils betroffenen Fachbereich in die Dienstleisterkonferenz zu entsenden, um dort beratend intervenieren zu können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder der Dienstleisterkonferenzen erhalten keine Anwesenheitsentschädigung sondern nur eine Rückerstattung der Fahrkosten. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der DSL vorgesehen.

4. Gutachten:

Der Vorschlag des Verwaltungsrates der Dienststelle vom 22. Februar 2017  liegt vor

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 22. Juni 2017 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 3. Juli 2017 liegt vor.

Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 6. Juli 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 31 des Dekrets vom 13. Dezember 2016  zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben