Sitzung vom 13. Juli 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung der nötigen Angaben zur Einschreibung von erstankommenden Schülern in eine Grundschule oder eine Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der nötigen Angaben zur Einschreibung von erstankommenden Schülern in eine Grundschule oder eine Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 26. Juni 2017 zur Beschulung von erstankommenden Schülern legt fest, dass der Schulleiter beim Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten für eine Einschreibung in eine Regelprimarschule einen von der Regierung zur Verfügung gestellten begründeten Antrag ausfüllt, auf dem er bestätigt, dass der erstankommende Schüler die Einschreibebedingungen erfüllt und in einer Sprachlernklasse beschult werden sollte.

Für eine Einschreibung von erstankommenden Schülern, die bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres das fünfte Lebensjahr nicht vollendet haben, erfolgt die Beschulung im Kindergarten auf Basis des Immersionsprinzips. Bei einer solchen Ersteinschreibung füllt der Schulleiter das vorerwähnte von der Regierung zur Verfügung gestellte Antragsformular aus und vermerkt die Informationen zur Sprache der Eltern und zum Sprachstand des Schülers.

Für eine Einschreibung von erstankommenden Schülern in eine Sekundarschule füllt der Schulleiter beim Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten ebenfalls einen von der Regierung zur Verfügung gestellten begründeten Antrag aus, auf dem er bestätigt, dass der erstankommende Schüler die Einschreibebedingungen erfüllt und in einer Sprachlernklasse beschult werden sollte.

Vor diesem Hintergrund muss die Regierung einmal die Angaben für eine Einschreibung von erstankommenden Schülern in eine Grundschule oder eine Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft festlegen, die jeweils in einem Formular aufgenommen und den Schulleitern in digitaler Form und Papierversion zur Verfügung gestellt werden.

Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:

Angaben zur Einschreibung von erstankommenden Schülern in eine Grundschule


Das Formular muss folgende Angaben beinhalten:

Angaben zum Schüler

Identifizierung und Kontaktdaten des Schülers

Identifizierung der Familiensprache und Fremdsprachen des Schülers

Identifizierung der vorherigen Beschulung

Einschätzung der Sprachkenntnisse des Schülers durch die Erziehungsberechtigten

Angaben zur Familie

Identifizierung und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten

Identifizierung der Familiensprache der Erziehungsberechtigten

Notwendigkeit eines Dolmetschers

Angaben zur Einschreibung

Einschreibedatum

Einschreibung in Kindergarten oder Primarschule

Ersterhebung des Sprachstandes des Schülers in der Unterrichtssprache

Sprechen und Hören und die jeweilige Einschätzung des Schulleiters

Lesen und die jeweilige Einschätzung des Schulleiters

Schreiben (optional) und die jeweilige Einschätzung des Schulleiters

Schlussfolgerungen mit der Gesamteinschätzung des Schulleiters

Gutachten der Schulinspektion

Entscheidung des Ministers

Es wird den Schulen in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Angaben zur Einschreibung von erstankommenden Schülern in eine Sekundarschule


Das Formular muss folgende Angaben beinhalten:

Angaben zum Schüler

Identifizierung und Kontaktdaten des Schülers

Identifizierung der Familiensprache und Fremdsprachen des Schülers

Identifizierung der vorherigen Beschulung

Allgemeiner Eindruck des Schülers

Einschätzung der Sprachkenntnisse des Schülers durch die Erziehungsberechtigten

Angaben zur Familie

Identifizierung und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten

Identifizierung der Familiensprache der Erziehungsberechtigten

Notwendigkeit eines Dolmetschers

Angaben zur Einschreibung

Einschreibedatum

Ersterhebung des Sprachstandes des Schülers in der Unterrichtssprache

Sprechen und Hören und die jeweilige Einschätzung des Schulleiters

Lesen und die jeweilige Einschätzung des Schulleiters

Schreiben (optional) und die jeweilige Einschätzung des Schulleiters

Schlussfolgerungen mit der Gesamteinschätzung des Schulleiters

Gutachten der Schulinspektion

Entscheidung des Ministers

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen