Sitzung vom 20. Juli 2017

Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 6. November 2007, und zu dem Protokoll zur Änderung des am 6. November 2007 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 22. März 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 6. November 2007, und zu dem Protokoll zur Änderung des am 6. November 2007 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 22. März 2015.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemeinschaften und Regionen können gemäß Artikel 170 §2 der Verfassung Steuern erheben.

Somit handelt es sich bei dem Abkommen zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 6. November 2007, und dem Protokoll zur Änderung des am 6. November 2007 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 22. März 2015, jeweils um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte.

Das ersterwähnte Abkommen war bereits Gegenstand eines Dekretvorentwurfs, der im Frühjahr 2011 von der Regierung verabschiedet worden war. Mangels einer deutschen Übersetzung konnte das Verfahren jedoch nicht fortgeführt werden. Die Übersetzung liegt mittlerweile vor. Aufgrund der thematischen Überschneidung mit dem Protokoll vom 22. März 2015 wird vorgeschlagen, beide Zustimmungen in ein- und demselben Dekretentwurf zu kombinieren.

Damit die Abkommen in Kraft treten können, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat eine theoretische Auswirkung auf die Steuerhoheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. Juli 2017 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Juli 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1