Sitzung vom 20. Juli 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 25 des Dekretes unterliegen die touristischen Unterkünfte der Aufsicht der von der Regierung bestellten Inspektoren. Die Inspektoren sind damit beauftragt, Verstöße gegen dieses Dekret und seine Ausführungserlasse festzustellen und in einem Protokoll festzuhalten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Erlass hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus, Artikel 25.