Sitzung vom 20. Juli 2017

Entscheidung über die Kofinanzierung des INTERREG VA-Projekts ECON der Euregio Maas-Rhein

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die erforderliche Kofinanzierung in Höhe von 61.763,50 € für das Projekt ECON, das am 20. April 2017 im Rahmen des 2. Projektaufrufs des INTERREG VA-Programms der Euregio Maas-Rhein definitiv durch den Begleitausschuss genehmigt wurde.

Projekt

 

2017

 

2018

2019

Kofinanzierungs-bedarf TOTAL

ECON (Ministerium der DG)

4263,50 €

28.750 €

28.750 €

61.763,50 €

27.002,50 € der Kofinanzierung erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 11.11

4.050,00 € der Kofinanzierung erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 11.12

29.500,00 € der Kofinanzierung erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 12 ZW 12.11

1.211,00 € der Kofinanzierung erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 13 ZW 12.11.

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das INTERREG V-Programm EMR hat ein Budget von 96.000.250 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Fördersatz liegt grundsätzlich bei 50% aus dem Programm und 50% müssen über andere öffentliche oder private Mittel gedeckt werden.

Im Rahmen des zweiten Aufrufs zur Einreichung von grenzüberschreitenden INTERREG Projekten in der Euregio Maas-Rhein wurden insgesamt 12 Projektanträge genehmigt. Der Begleitausschuss des INTERREG V-Programms hat das Projekt ECON am 2. Februar 2017 unter gewissen Bedingungen gutgeheißen. Diese konnten in der Folge erfüllt und das Projekt am 20. April 2017 definitiv genehmigt werden. Das Projekt zielt grundsätzlich auf Verbesserungen im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität (insb. ÖPNV) sowie eine stärkere Vernetzung innerhalb der EMR ab. Dazu sind unterschiedliche Aktivitäten in nachfolgenden Bereichen geplant: „Ticketing und Vertrieb“, „Infrastruktur und Leistungsangebot“, „Tarife", „Vernetzung innerhalb der Wissens- und Bildungsregion EMR". Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft möchte im Rahmen des ECON Projekts eine Studie in Auftrag geben, die untersuchen soll, wie der Öffentliche Verkehr attraktiver gestaltet und der dominante motorisierte Individualverkehr unter Berücksichtigung der Entwicklung von Möglichkeiten für klimafreundlichere alternative Antriebe (z.B. grenzüberschreitende Elektrobusse) eingeschränkt werden kann. Für das Ministerium wird der neue für Energie und Mobilität zuständige Referent im Fachbereich Außenbeziehungen und Regionalentwicklung mit der Mitarbeit im Projekt und der Umsetzung der Projektaktivitäten betraut sein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die mit dem Projekt verbundenen Gesamtkosten belaufen sich für das Ministerium für die dreijährige Projektlaufzeit auf 123.527,00 €. Hierbei handelt es sich um Personalkosten in Höhe von 54.005,00 Euro, Büro- und Verwaltungskosten in Höhe von 8.100 €, Kosten für Externe Expertise und Dienstleistungen in Höhe 61.422 € Euro, wovon 59.000 € für die durchzuführende Studie und 2.422 € für die First Level Kontrolle vorgesehen sind.

Diese Ausgaben verteilen sich für die Projektlaufzeit auf folgende Haushaltsposten:

54.005,00 €  der Ausgaben erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 00 ZW 11.11

8.100 € der Ausgaben erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 00 ZW 12.11.

59.000 € der Ausgaben erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 12. ZW 12.11.

2.422 € der Ausgaben erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 20 PR 13 ZW 12.11.

50% der Gesamtkosten, sprich 61.763,50 € werden der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch INTERREG zurückerstattet.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom  18. Juli 2017  liegt vor.

Es sind keine weiteren Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über denFonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

Verordnung  (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);

Kooperationsprogramm INTERREG VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 9.12.2015.