Sitzung vom 20. Juli 2017

Textbausteine zur Verwendung des Ostbelgien-Förderlogos für Geschäftsführungsverträge, Jahreskonventionen sowie die Bezuschussung von Einzelveranstaltungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Textbausteine zur Verwendung des Ostbelgien-Förderlogos für Geschäftsführungsverträge, Jahreskonventionen sowie die Bezuschussung von Einzelveranstaltungen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

 

2. Erläuterungen:

 

Das Förderzeichen muss von allen Einrichtungen verwendet werden, die eine strukturelle oder projektbezogene Finanzierung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erhalten. Zudem werden hierdurch Infrastrukturen, Veranstaltungen und Projekte gekennzeichnet, die mit Gemeinschaftsmitteln unterstützt werden.

In Erwartung einer allgemeingültigen dekretalen Regelung wird der Förderungshinweis in Geschäftsführungsverträgen, Jahreskonventionen, Dekreten zur Förderung von diversen Akteuren sowie in Einzelzusagen von Zuschüssen verlangt. Dabei darf der Zusatz „Mit Unterstützung …“ nicht wegfallen; bei Nicht-Beachtung wird der betreffende Zuschuss nicht ausgezahlt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass immer klar ist, wer der Geldgeber ist, wenn Zuschüsse aus Steuermitteln fließen.

Das Logo existiert in zwei flexibel einsetzbaren Varianten: mit dem Schriftzug „Mit Unterstützung …“ unter oder rechts neben „Ostbelgien“. Andere Varianten sind nicht möglich.

Textbaustein für Jahreskonventionen und Geschäftsführungsverträge:

„Unbeschadet aller gesetzlichen Regelungen gilt: Sämtliche Publikationen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Veranstaltungen und Aktivitäten sind mit dem Förderlogo Ostbelgien zu versehen. Dies betrifft Broschüren, Flyer, Einladungen, Bescheinigungen, Plakate, Anzeigen, Webseiten, Radio- und Fernsehbeiträge. Auf anderen Kommunikationsträgern ist die Platzierung des Logos optional. Darüber hinaus ist bei Veranstaltungen auf eine Sichtbarkeit in den Räumlichkeiten zu achten. Material (Roll-Ups, Banner, Beach Flags) steht bei der Materialausleihe zur Verfügung.

Das Förderlogo kann als Grafikdatei auf der Internetseite www.ostbelgienlive.be/logo heruntergeladen werden. Dort ist auch eine Richtlinie zur Verwendung zu finden. Das Logo ist unveränderbar.

Bei Radiospots muss der Text „Mit Unterstützung der ostbelgischen Regierung“ bzw. „Mit Unterstützung des ostbelgischen Ministeriums“ verwendet werden. Ein eventuell zu verwendendes, vorgefertigtes Audiologo wird beim BRF hinterlegt. Auf die Abkürzung „DG“ ist auf allen Kommunikationsträgern zu verzichten.

In regelmäßigen Abständen muss ein Exemplar aller Veröffentlichungen in Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. Fotos vom Einsatz des Materials beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.“

Textbaustein für die Zusage finanzieller Unterstützung von Einzelveranstaltungen:

„Unbeschadet aller gesetzlichen Regelungen gilt: Sämtliche Publikationen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dieser von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Veranstaltung sind mit dem Förderlogo Ostbelgien zu versehen. Dies betrifft Broschüren, Flyer, Einladungen, Bescheinigungen, Plakate, Anzeigen, Webseiten, Radio- und Fernsehbeiträge. Auf anderen Kommunikationsträgern ist die Platzierung des Logos optional. Darüber hinaus ist bei der Veranstaltung auf eine Sichtbarkeit in den Räumlichkeiten zu achten. Material (Roll-Ups, Banner, Beach Flags) steht bei der Materialausleihe zur Verfügung.

Die Verwendung des Förderlogos ist auf diese Veranstaltung beschränkt.

Das Förderlogo kann als Grafikdatei auf der Internetseite www.ostbelgienlive.be/logo heruntergeladen werden. Dort ist auch eine Richtlinie zur Verwendung zu finden. Das Logo ist unveränderbar.

Bei Radiospots muss der Text „Mit Unterstützung der ostbelgischen Regierung“ bzw. „Mit Unterstützung des ostbelgischen Ministeriums“ verwendet werden. Ein eventuell zu verwendendes, vorgefertigtes Audiologo wird beim BRF hinterlegt. Auf die Abkürzung „DG“ ist auf allen Kommunikationsträgern zu verzichten.

Nach der Veranstaltung muss ein Exemplar aller Veröffentlichungen in Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. Fotos vom Einsatz des Materials beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.“

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Beschuss hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Es gibt keine spezifische Rechtsgrundlage.