Sitzung vom 20. Juli 2017

Sonderunterstützung des Verbandes der deutschsprachigen Turnvereine für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt einen Sonderzuschuss in Höhe von 84.000 € zur Gewährleistung der Aktivitäten 2017 des Verbandes der deutschsprachigen Turnvereine.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Verband deutschsprachiger Turnvereine (VDT) ist am 14. Januar 1977 gegründet worden und hat seinen Sitz in Amel, auf dem Kamp 43.

Bereits am 9. November 2016 hat der Verband die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft darauf aufmerksam gemacht, dass er im Jahre 2017 in eine finanzielle Notlage geraten wird, da die Einnahmen stark zurückgegangen sind und die bisherigen finanziellen Zuwendungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht ausreichen werden, um die finanziellen Verpflichtungen, insbesondere die Arbeitsverträge der im Sekretariat beschäftigten Person und den Trainern der Leistungszentrumsstandorte in Amel und Rocherath gewährleisten zu können.

Am 1. Dezember 2016 wurde eine Note an die Regierung verfasst, die die Situation zusammenfasst und eine finanzielle Sonderunterstützung in Erwägung zieht.

Am 2. Dezember 2016 weist der Finanzinspektor in seinem Gutachten darauf hin, dass er nicht über genügend Informationen verfügt und grundlegend nachgeprüft werden muss, wie es zu dieser existenziellen finanziellen Schieflage im Verband gekommen ist. Die Durchführung einer entsprechenden Finanzanalyse sollte Grundbedingung für eine mögliche Unterstützung des Verbandes für das Jahr 2017 sein.

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat darauf hin, einen unabhängigen Betriebsrevisor mit der Analyse der Buchhaltung des Verbandes und der beiden Leistungszentren in Amel und Rocherath beauftragt.

Der Bericht des Betriebsrevisor der ACF group, wurde am 9. März 2017 vorgelegt. Auf Seite 8 des Berichtes kommt der Betriebsrevisor zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Die Ergebnisse der letzten zwei Geschäftsjahre (2015 und 2016) insgesamt stabil sind.

  • Ab 2017 ist der Standort Amel unterfinanziert, da Subsidien im Jahr 2016 (BE Gold) wegfallen und die neu eingestellte Sekretärin in Vollzeit angestellt worden ist, anstatt wie die Vorgängerin zu 60%. Für Amel (VDT und Leistungszentrum ist mit einem Verlust von rund 40.000€ zu rechnen.

  • Das Bankguthaben des TLZ Amel hat sich von 2011 auf 2016 von 52.000€ auf 10.000€ verringert, bedingt durch die ab 2012 erfolgte Anpassung der Trainergehälter. Diese stetige Verringerung weist auf eine strukturelle Unterfinanzierung und einen für das Jahr 2017 anstehenden Liquiditätsengpass hin.

  • Das Defizit des TSV Rocherath für das Leistungszentrum beläuft sich jährlich auf annähernd 70.000€ . Dieses Defizit ist maßgeblich dadurch bedingt, dass der TSV Rocherath den Trainer für Akrobatik zu 50% selbst eingestellt hat und bezahlt und in seiner Aufstellung Hallenmieten von jährlich rund 33.000€ geltend gemacht werden.

Auf Grundlage der Finanzanalyse des Betriebsrevisors hat sich die Regierung und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft mehrfach mit Vertretern des Sportfachverbandes getroffen, um die Sachlage eingehender zu analysieren. Bei diesen Treffen wurde über die Modalitäten der weiteren Unterstützung des Sportfachverbandes und des angegliederten Leistungszentrums und die möglichen annehmbaren Ausgaben des Leistungszentrums für das Jahr 2017 und die darauffolgenden Jahre diskutiert.

Beim letzten Treffen am 27. Juni 2017 wurden die genauen Ein–und Ausgaben des Sportfachverbandes und des Leistungszentrums aufgeschlüsselt und berechnet.

Für das Jahr 2017 werden das kumulierte Defizit des VDT Sekretariats, sprich 20.500€ und der beiden Standorte des Leistungszentrums Amel und Rocherath, sprich 62.670€ berücksichtigt. Das Defizit beziffert sich somit auf insgesamt 83.170€. Diese Summe wird als Sonderunterstützung einmalig von der Regierung übernommen. Die Finanzierung des Verbandes der deutschsprachigen Turnvereine und seines Leistungszentrums ist für das Jahr 2017 somit gesichert.

Ausblick 2018

Ab 2018 werden in einer neuen Konvention mit den Trägern der Leistungszentren folgende Kosten geltend gemacht werden:

Trainerkosten ggf. die Kosten der Beschäftigung von hauptamtlichen Trainern und Trainern auf Honorarbasis.

Die realen Funktionskosten der zur Verfügung gestellten Infrastrukturen: Strom, Gas, Heizung, Wasser werden in Funktion der organisierten Stunden und der effektiven Kosten pro Jahr berücksichtigt.

Der Träger des Leistungszentrums hat in jedem Fall mindestens 20% der veranschlagten Kosten selbst zu tragen d.h. das von der Gesamtsumme der jährlichen Kosten nur maximal 80% von der Deutschsprachigen Gemeinschaft getragen werden.

Der Verband der deutschsprachigen Turnvereine, muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die nicht über diverse Zuschüsse (Artikel 16 des Sportdekrets, BVA Zuschüsse, Leistungsauftrag nach den vorher beschriebenen Modalitäten) getragenen Ausgaben zu Teilen mit Eigenmittel bezahlen zu können.

Da Ende 2017 die Leistungsaufträge mit allen Trägern der Leistungszentren im Sport auslaufen sind ab Herbst 2017 mit allen Sportfachverbänden die Bezuschussungs-und Evaluierungsmodalitäten neu zu verhandeln. Aktuell sind neben dem Verband deutschsprachiger Turnvereine auch der Ostbelgische Tennisverband, der Schachverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Behinderten Sportclub Elsenborn, der für die Betreuung der Athleten mit einer geistigen Beeinträchtigung verantwortlich zeichnet, mittels einem Leistungsauftrag gebunden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung wurde auf dem Haushaltsposten 40.16.33.53  „Besonderen Initiativen“ eine Summe von 100.000€ eingetragen.

Aufgrund der vorliegenden Berechnungen würde eine Summe von 84.000€ im Haushalt 2017 als einmalige Sonderzahlung ausgezahlt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Keine