Sitzung vom 31. August 2017
Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an DG-Projekte im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen der Euregio Maas-Rhein
1. Beschlussfassung :
Im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen genehmigt die Regierung für die vorliegenden Projektanträge folgende Beträge:
Der Ministerpräsident wird beauftragt, die Euregio Maas-Rhein entsprechend zu informieren.
2. Erläuterungen :
Für das Jahr 2017 stehen jeder der fünf Partnerregionen ein Budget von 5.000 Euro (in 2016 noch 7.500 Euro) für Projekte aus Ihrer Region zur Verfügung.
In einer ersten Runde wurden bereits 3250 Euro genehmigt (Regierungssitzung vom 17. Mai 2017).
Nach Genehmigung der vorliegenden Anträge ist das Budget 2017 aufgebraucht.
Ein Zuschuss von maximal 2.500 Euro für kleine grenzüberschreitende Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport, Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Aktivität muss ausführlich beschrieben werden. Allgemeine Begriffe wie „Begegnungsmaßnahme“, „grenzüberschreitende Kontakte“ usw. genügen nicht.
- Dem Antrag muss ein Kostenplan beigefügt werden.
Die Beurteilung der Projekte und Veranstaltungen erfolgt auf der Basis folgender
Kriterien:
- das Projekt soll zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Menschen in der Euregio Maas-Rhein beitragen;
- der grenzüberschreitende Charakter soll durch eine nachweisbare Teilnahme von Projektpartnern aus mindestens zwei Partnerregionen zum Ausdruck kommen;
- in Ausnahmefällen können auch Projekte berücksichtigt werden, die nur durch eine Partnerregion organisiert werden, diese müssen dann aber eine besonders große euregionale Ausstrahlung haben.
- die Zielgruppe des Projektes soll möglichst breit sein;
- der Förderanteil kann in keinem Fall höher sein als 50% der Gesamtkosten der Maßnahme.
- Bei allen Veröffentlichungen, muss die Unterstützung des Projektes durch die EMR deutlich angegeben werden.
Allgemein berücksichtigt die Regierung keine Anträge, die in der Vergangenheit bereits mindestens fünfmal bezuschusst wurden, die von der DG über das Kulturförderdekret im Rahmen der Bezuschussung von Kulturveranstaltern oder –produzenten oder im Rahmen eines besonderen Kulturprojekts bezuschusst werden. Nicht berücksichtigt wurden Anträge, die nicht den Kriterien entsprechen.
Der Vorstand der Euregio Maas-Rhein entscheidet auf Vorschlag der Partnerregionen über die Gewährung und die Höhe eines Zuschusses.
3. Finanzielle Auswirkungen :
Keine, da der Zuschuss aus dem Haushalt der Stichting Euregio Maas-Rhein ausgezahlt wird.
Regierungssitzung 17.05.2017
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Projektname
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Zuschuss
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3-Lands-Women Cup
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500 Euro
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Kunstroute Weser-Göhl
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500 Euro
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Dear Hunter
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750 Euro
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Internationale Fachtagung : Erneuerbare Energien
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750 Euro
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Kung Fu Sommercamp
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750 Euro
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Danza Plaza
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0 Euro
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Tanzende Stadt
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0 Euro
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Winterträumerei
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0 Euro
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Distanzritt-Endurance
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0 Euro
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Total
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3250 Euro
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Regierungssitzung 31.08.2017
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Projektname
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Zuschuss
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Hot Shoes - Rock’n’Roll Weltmeisterschaft
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1000 Euro
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Dear Hunter
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750 Euro
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Bina Mira
9. Friedenstheaterfestival
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0 Euro
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Saxo 200+3
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0 Euro
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Total
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1750 Euro
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4. Gutachten :
Die Kriterien wurden vom Fachbereich Außenbeziehungen und europäische Programme überprüft.
5. Rechtsgrundlage :
Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft