Sitzung vom 31. August 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der für Familie, Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben wird die rechtliche Grundlage geschaffen, bei der Dienststelle ein beratendes Fachgremium einzusetzen.

Das beratende Fachgremium ist unabhängig und pluridisziplinär besetzt und gemäß den in Artikel 29 des Dekrets beschriebenen Aufgaben beratend und gutachterlich tätig. Seine Arbeiten nimmt das Gremium unter Berücksichtigung des ganzheitlichen Ansatzes wahr.

Besagtes Fachgremium wurde eingesetzt durch den Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben. Zum Zeitpunkt der Einsetzung konnten jedoch noch nicht alle Mitglieder identifiziert und bestellt werden.

In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 6. Juli 2017 schlägt die Dienststelle vor, zwei weitere Mitglieder im beratenden Fachgremium für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben aufzunehmen:

  1. als Fachperson aus dem Bereich der Langzeitpflege: Frau Andrée Schröder-Kirch;

  2. als Fachperson aus dem Bereich der Bioethik: Frau Annemie Ernst Kessler.

Die Liste der im Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 bestellten Mitglieder gestaltet sich demnach wie folgt:

1. als Mitglieder des Verwaltungsrates:

a) Frau Josiane Fagnoul;

b) Frau Angelika Jost;

2. als Mitglieder der eingesetzten Dienstleisterkonferenzen:

a) N.N.;

b) N.N.;

3. als Fachperson aus dem Bereich der Beschäftigung: Herr Norbert Schommers;

4. als Fachperson aus dem Bereich der Bildung: Herr Dirk Schleihs;

5. als Fachperson aus dem Bereich der Gesundheit: Herr Dr. Peter Heinen;

6. als Fachperson aus dem Bereich des Wohnens: Frau Elisabeth Heck;

7. als Fachperson aus dem Bereich der Langzeitpflege: Frau Andrée Schröder-Kirch;

8. als Fachperson aus dem Bereich der Bioethik: Frau Annemie Ernst Kessler;

9. als Fachperson aus dem Bereich der Rehabilitation: Herr Dr. Markus Baschton;

10. als Fachperson aus dem Bereich der sozial-beruflichen Integration: Herr Norbert Scheen.

Frau Josiane Fagnoul ist als Vorsitzende des beratenden Fachgremiums bestellt worden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Vervollständigung des beratendes Fachgremiums in Ausführung von Artikel 28 des Dekrets vom  13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben einhergehen, sind in der Haushaltsplanung der DSL berücksichtigt und werden im Rahmen der Dotation abgedeckt.

4. Gutachten:

Der Vorschlag des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vom 6. Juli 2017 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom17. August 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 28
Absatz 1;