Sitzung vom 31. August 2017

Katharinenstift Astenet – Anbau mit 12 Bewohnerzimmern, Großküche und Waschraum: Aufnahme in den Infrastrukturplan 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, gemäß Art. 20 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002, das Projekt „Katharinenstift Astenet – Anbau mit 12 Bewohnerzimmern, Großküche und Waschraum“ in den Infrastrukturplan 2017 aufzunehmen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Projektes „Katharinenstift Astenet – Anbau mit 12 Bewohnerzimmern, Großküche und Waschraum“ ist die am 22. August 2017 neu gegründete VoG Kathleos.

Die VoG Katharinenstift Astenet hat – stellvertretend für die damals noch zu gründende VoG Kathleos – am 17. Mai 2017 eine aktualisierte Anmeldung des im Registrierungskatalog unter der Nr. 3008 eingetragenen Projektes eingereicht.

Seit mehreren Jahren versucht die VoG Katharinenstift Astenet ihre Einrichtung an die gesetzlich festgelegten baulichen Normen des Erlasses vom 26. Februar 1997 über die Anerkennungsbedingungen für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren anzupassen. 42 Zimmer entsprechen zum jetzigen Zietpunkt nicht den Vorgaben.

Das aktuelle Projekt sieht auf der Rückseite des Katharinenstifts einen Anbau mit 12 Bewohnerzimmern, einer Großküche und einem Waschraum vor.

Der Fachbereich Gesundheit und Senioren befürwortet das Infrastrukturvorhaben, unter der Voraussetzung, dass der Anbau mit einer Renovierung des Altbaus gekoppelt wird, mit dem Ziel, die Platzkapazität von 103 Plätzen und die Bestimmung des Katharinenstifts beizubehalten.

Die veranschlagten Projektkosten belaufen sich auf insgesamt 1.744.487,00€, mit einem maximalen Zuschuss von 60% in Höhe von 1.046.692,20€.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Betroffen ist der Posten OB 70 – PR 27 – ZW 52.14 im Haushalt des entsprechenden Jahres.

Zur Finanzierung des Zuschusses werden die verfügbaren Mittel aus dem Posten

OB 70 – PR 23 – ZW 01.01 genutzt.

Der Zuschuss für das Infrastrukturvorhaben „Katharinenstift Astenet – Anbau mit 12 Bewohnerzimmern, Großküche und Waschraum“ beläuft sich auf maximal 1.046.692,20€.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.