Sitzung vom 31. August 2017

Gemeinde Kelmis/Raeren/Lontzen – Neubau einer Kinderkrippe in Hergenrath : Aufnahme in den Infrastrukturplan 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, gemäß Art. 20 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002, das Projekt „Gemeinde Kelmis/Raeren/Lontzen – Neubau einer Kinderkrippe in Hergenrath“ in den Infrastrukturplan 2017 aufzunehmen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Projektes „Gemeinde Kelmis/Raeren/Lontzen – Neubau einer Kinderkrippe in Hergenrath“ ist die Gemeinde Kelmis.

Die Gemeinde Kelmis hat am 12. April 2017 die Anmeldung des inzwischen im Registrierungskatalog unter der Nr. 4240 eingetragenen Projektes eingereicht.

Die neue Kinderkrippe soll den akuten Bedarf an Betreuungsplätzen in den Gemeinden Kelmis, Raeren und Lontzen decken. Das Infrastrukturvorhaben sieht den Bau bzw. die Inbetriebnahme von 24 Betreuungsplätzen vor, mit der Möglichkeit der Erweiterung auf 36 Plätze.

Der Wettbewerb zur Vergabe des Auftrags „Planung und Bau einer Kinderkrippe“ ist bereits gelaufen. Auf Grundlage des Auswertungsberichtes des Jury vom 26. Juni 2017, und nach Kenntnisnahme der am 07.07.2017 durch die Fachbereiche Familie und Infrastruktur im Ministrium formulierten Anmerkungen,  hat das Gemeindekollegium Kelmis am 20. Juli 2017 beschlossen, den Architekten Pierre Stevens aus Kelmis und die Hergenrather Eigenbau Gmbh aus Hergenrath als Ersteher des Auftrags prinzipiell – sprich unter Vorbehalt der definitiven Subsidienzusage durch die Deutschsprachige Gemeinschaft – zu bezeichnen.

Die veranschlagten Projektkosten belaufen auf insgesamt 1.210.000€, mit einem begrenzten Zuschuss in Höhe von maximal 600.000€.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Betroffen ist der Posten OB 70 – PR 18 – ZW 63.21 im Haushalt des entsprechenden Jahres.

Zur Finanzierung des Zuschusses werden die verfügbaren Mittel aus dem Posten

OB 70 – PR 23 – ZW 01.01 genutzt.

Der Zuschuss für das Infrastrukturvorhaben „Gemeinde Kelmis/Raeren/Lontzen – Neubau einer Kinderkrippe in Hergenrath“ beläuft sich auf maximal 600.000€.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.