Sitzung vom 31. August 2017

Projektantrag „Gesundes Ostbelgien“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt den Projektantrag „Gesundes Ostbelgien“ zur Kenntnis.

2. Erläuterungen:

Im Oktober 2015 wurde in der Interministeriellen Konferenz der Gesundheitsminister des Föderalstaates und der Teilstaaten der gemeinsame Plan für eine integrierte Versorgung von Menschen mit chronischen Krankheiten verabschiedet.

Im Februar 2016 wurde die gemeinsame Vision zur integrierten Versorgung in Bezug auf chronische Krankheiten vorgestellt. Die integrierte Versorgung soll den s.g. „Triple Aim“-Zielen entsprechen, und somit

  • eine Steigerung der Lebensqualität der Patienten;
  • eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der chronisch kranken Menschen im Besonderen und der Gesamtbevölkerung im Allgemeinen;
  • sowie eine effizientere Nutzung der verfügbaren Mittel sichern.

Diese Zielsetzungen sollen im Rahmen loco-regionaler Pilotprojekte konkretisiert werden. Die Ausschreibung für interessierte Pilotprojekte begann am 2. Februar 2016. Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat im Auftrag der hiesigen Projektpartner am 31. Mai 2016 eine entsprechende Interessensbekundung eingereicht; diese wurde angenommen.

Die Dienststelle für Personen mit Behinderung wurde Ende Juli 2016 durch ihren Aufsichtsminister mit der Koordinationsaufgabe des Projektes beauftragt. Dies vor dem Hintergrund, dass diese und Eudomos ab dem 1. Januar 2017 gemeinsam die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben bilden würden.

Ein Konsortium verschiedener Akteure aus dem Gesundheits-, Sozial- und Sportbereich hat seither im Rahmen verschiedener Treffen und unter Federführung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben den Projektantrag „Gesundes Ostbelgien“ erarbeitet.

Gemäß den Modalitäten des Königlichen Erlasses vom 31. Juli 2017 über die Rahmenbedingungen, unter denen das Versicherungskomitee des Landesamtes für Kranken- und Invaliditätsversicherung Konventionen bezüglich der Finanzierung von Pilotprojekten für eine integrierte Gesundheitsversorgung abschließen kann, wird dieser Antrag Anfang September eingereicht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

N.A

4. Gutachten:

Die Genehmigung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vom 21. August 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

Königlicher Erlass vom 31. Juli 2017 über die Rahmenbedingungen, unter denen das Versicherungskomitee des Landesamtes für Kranken- und Invaliditätsversicherung Konventionen bezüglich der Finanzierung von Pilotprojekten für eine integrierte Gesundheitsversorgung abschließen kann