Sitzung vom 14. September 2017

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern - Antrag der VoG Jugend und Gesundheit (0906)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Jugend und Gesundheit für die Laufzeit vom 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2018 eine halbzeitige BVA-Stelle der Kategorie B für allgemeine Verwaltungsarbeiten.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Jugend und Gesundheit hat am 28. Juni 2017 einen vollständigen BVA-Antrag eingereicht. Die BVA-Kraft soll ab Oktober 2017 für allgemeine Verwaltungsarbeiten eingesetzt werden. Durch diese zusätzliche halbzeitige Stelle soll die Jugendarbeiterin von den administrativen Aufgaben entlastet werden und dadurch mehr Arbeitszeit ihrer Kernaufgabe widmen können.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

Es liegt sowohl ein positives Gutachten vom Fachbereich Beschäftigung als auch vom Fachbereich Kultur und Jugend vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2017 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 mit 2.417,90 EUR maximal und für 2018 unter Vorbehalt der definitiven Zuschüsse mit maximal 26.891,- EUR belasten. Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Es wurde ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 14. Dezember 2000, am 20. Dezember 2001, am 21. Dezember 2006, 14. Mai 2009 und am 13. November 2014.