Sitzung vom 14. September 2017

Bestellung der Mitglieder in die Steuergruppe des Jugendstrategieplans und des Jugendberichts

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Personen als Mitglieder in der Steuergruppe für den Jugendstrategieplan 2016-2020 und den Jugendbericht 2018:

  • Herr Daniel Hilligsmann, Kabinett des Ministerpräsidenten Oliver Paasch

  • Frau Ingrid Inselberger, Kabinett der Vize-Ministerpräsidentin Isabelle Weykmans

  • Herr Marco Zinnen, Kabinett des Ministers Harald Mollers

  • Herr Frederik Thelen, Kabinett des Ministers Antonios Antoniadis

  • Frau Sabine Herzet, Fachbereichsleiterin Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Herr Yorick Pommée, Fachbereich Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Frau Irene Engel, Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Frau Catherine Weishaupt, Rat der deutschsprachigen Jugend

  • Herr Tom Rosenstein, Rat der deutschsprachigen Jugend

  • Frau Nicole Keutgen, Infotreff

  • Herr Jan Hilgers, JIZ

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Diese Steuergruppe setzt sich zusammen aus Vertretern des Jugendsektors, der

Regierung und des Ministeriums.

Die Aufgabe der Steuergruppe ist es, die Ausarbeitung des Aktionsplans des Strategieplans (Festlegung der Schwerpunkte und der Maßnahmen) und seine Umsetzung zu begleiten. Der Aktionsplan des Strategieplans sollte wie geplant umgesetzt werden, aber er sollte natürlich auch flexibel an aktuelle Begebenheiten angepasst werden können. Der Aktionsplan ist somit als dynamisches Instrument zu verstehen. Zu diesem Zweck trifft sich die Steuergruppe mindestens einmal pro Jahr, um den Fortschritt der Umsetzung zu evaluieren und ggf. anzupassen.

Da die Schwerpunktthemen des nächsten Jugendstrategieplans unter anderem maßgeblich durch den Jugendbericht 2018 bestimmt werden, wurde die bestehende Steuergruppe für den  Jugendstrategieplan ebenfalls mit der Begleitung des Jugendberichts betraut. Sie soll gewährleisten, dass der gesamte Auftrag auf Basis gemeinsamer Überlegungen durchgeführt wird. Bis zur Fertigstellung des Auftrags sind mindestens vier Treffen der Steuergruppe vorgesehen. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegender Beschluss ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, insbesondere Artikel 4.