Sitzung vom 14. September 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Erlass der Regierung vom 26. November 2015 wurde Frau Anneliese Servais als eine der vier Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer in den Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt.

Mit dem Schreiben vom 21. August teilte die SLFP der Regierung mit, dass Frau Servais durch ihre Pensionierung nicht mehr dem Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachgien Gemeinschaft als Mitglied zur Verfügung stehen wird.

Die SLFP hat folgende zwei Ersatzkandidaten vorgeschlagen, die das Mandat zu Ende führen:

  • Herr Horst Kemper
  • Frau Janina Kemper

Durch das Programmdekret 2008 (BS 9.9.2008) wurde Artikel 6 § 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeändert, so dass seit dem 19. September 2008 die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der DG nicht mehr als zwei Drittel gleichen Geschlechts sein dürfen.

Durch die aktuelle Geschlechterverteilung werden beide Kandidatenvorschläge der 2/3 Klausel gerecht. Herr Kemper hat bereits in der Vergangenheit die Interessen der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat vertreten. Es wird vorgeschlagen, dass Herr Kemper erneut in den Verwaltungsrat bestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.