Sitzung vom 14. September 2017

Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Onlinereservierungsportal für die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags  „Onlinereservierungsportal für die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Bekanntmachung des öffentlichen Auftrages auf nationaler Ebene beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Zukunftsprojekt „Wir bauen auf: Familie“ des regionalen Entwicklungskonzeptes der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht den Aufbau eines „Internetportals zur Online-reservierung von Kinderbetreuungsplätzen“ vor.

Um das Angebot der Kleinkindbetreuung dem aktuellen und künftigen Bedarf der Familien anzupassen, soll in einer ersten Phase ein Internetportal zur Online-Reservierung von Kleinkindbetreuungsplätzen (Kinderkrippen, konventionierte und selbstständige Tagesmütter sowie das Tagesmütterhaus „Post-Minis“) und zur Datenerhebung geschaffen werden. Die Reservierungen der Kinderbetreuungsplätze werden durch die Erziehungsberechtigten oder den Träger über ein gesichertes Portal eingegeben, das nur über einen Benutzernamen und ein Passwort genutzt werden kann. Die verschiedenen Betreuungsformen, die Dienste der Kinderbetreuung sowie das Angebot einer jeden selbstständigen Tagesmutter oder des Tagesmütterhauses werden ebenfalls auf diesem Portal vorgestellt. Über diese Datenbank können sowohl die Dienste der Kinderbetreuung als auch die politischen Entscheidungsträger zu jedem Zeitpunkt die Entwicklung von Angebot und Nachfrage abrufen. Darüber hinaus sollen über das Portal eine Reihe von Standarddokumenten generiert werden wie z.B. die Betreuungsverträge, Steuerbescheinigungen usw.

In einer zweiten Phase ist vorgesehen, die Dienste der außerschulischen Betreuung und Ferienbetreuung in das Onlineportal zu integrieren. Da diese beiden Formen der Kinderbetreuung jedoch nach der Optimierungsanalyse des RZKB noch überarbeitet werden sollen, ist vorgesehen, sie zu einem späteren Zeitpunkt in das Onlineportal aufzunehmen. Das Lastenheft sieht die Möglichkeit dieser Aufnahme dennoch von Beginn an vor.

Das Lastenheft sieht ebenfalls Datenschutzvorgaben gemäß der EU-Richtlinie Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vor.

Das Lastenheft wird durch einen Anforderungskatalog ergänzt, der sowohl inhaltliche als auch technische Bedarfe an das Portal stellt. Er wurde gemeinsam mit dem Fachbereich Informatik ausgearbeitet und durch den Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei geprüft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung des Lastenheftes hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Die Beauftragung des Anbieters wird jedoch finanzielle Auswirkungen haben, die sich aus der Vergabe des Auftrages ergeben. Der Auftrag soll im Rahmen eines öffentlichen Verhandlungsverfahrens vergeben werden. Diese lässt zu mit den Anbietern zu verhandeln um ein bestmögliches Angebot zu erreichen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. August 2017 liegt vor. Den Bemerkungen des Finanzinspektors wurde Rechnung getragen.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher

Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung

Erlass der Regierung  vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung