Sitzung vom 21. September 2017

Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die konzeptionelle Begleitung der Mitarbeiter der Regierung und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Erarbeitung des dritten Umsetzungsprogramms des Regionalen Entwicklungskonzepts der Deutschsprachigen Gemeinschaft (REK III)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die konzeptionelle Begleitung der Mitarbeiter der Regierung und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Erarbeitung des dritten Umsetzungsprogramms des Regionalen Entwicklungskonzepts der Deutschsprachigen Gemeinschaft (REK III).

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2008 gab die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der „aktuellen und künftigen strategischen Herausforderungen“ die Erarbeitung eines langfristigen Strategieplans in Auftrag. Dieser sollte über das übliche politische Denken in Legislaturperioden hinausgehen. In Zusammenarbeit mit einer eigens für diese Aufgabe beauftragten Agentur für Regionalmanagement veranlasste sie eine umfassende Bestandsanalyse, bei der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken für verschiedene Themenfelder herausgearbeitet wurden. Die Analyse bildete die Grundlage für die Bürgerforen, bei denen erste strategische Ansätze und das langfristig angelegte Leitbild „Ostbelgien leben 2025“ entwickelt werden konnten. Im Jahr 2009 erschienen schließlich die ersten beiden Bände des sogenannten Regionalen Entwicklungskonzepts (REK). Während in Band 1 mit der Regionalanalyse zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine umfassende Analyse der Situation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt wurde, wurden in Band 2 – basierend auf der Regionalanalyse von Band 1 – das Leitbild „Ostbelgien leben 2025“ und im Einzelnen die Zukunftsziele der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesellt, deren Umsetzung – entsprechend dem Leitbild – bis zum Jahre 2025 in Angriff genommen werden sollten.

Die Umsetzung dieser Ziele wurde – entsprechend den Legislaturperioden – in drei Phasen, den sogenannten Umsetzungsphasen, unterteilt. Jede Umsetzungsphase wurde in einem weiteren Band des Regionalen Entwicklungskonzeptes beschrieben. Aktuell läuft die zweite Umsetzungsphase, weshalb neben Band 1 und Band 2 bisher zwei weitere Bände erschienen sind:

Band 3: Erste Umsetzungsphase, 2009-2014 (REK I)

Band 4: Zweite Umsetzungsphase, 2014-2019 (REK II)

Mit Blick auf den Abschluss des aktuellen REK-Prozesses „Ostbelgien leben 2025“ bis 2025 soll ein drittes Umsetzungsprogramm (REK III) formuliert werden, das sich auf den Zeitraum 2019-2024 beziehen wird. Das REK III soll auf den Grundlagen der REK-Regionalanalyse sowie auf den bisher umgesetzten Projekten des REK fußen. Ideales Ziel ist es, die 2009 formulierten Leitlinien in allen REK-Regionen abschließend umzusetzen. Die Formulierung des REK III verläuft parallel zur Umsetzung des REK II.

Im Zuge der Erarbeitung des dritten Umsetzungsprogramms (REK III) des Regionalen Entwicklungskonzepts der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft damit beauftragt, ein Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die konzeptionelle Begleitung der Mitarbeiter der Regierung und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Erarbeitung des dritten Umsetzungsprogramms des Regionalen Entwicklungskonzepts der Deutschsprachigen Gemeinschaft (REK III) zu erarbeiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Erstellung der Inhalte des fünften Bandes (REK III) des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird mit Kosten verbunden sein, die zum Teil das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens mit den verschiedenen Bietern sein werden: Bezüglich der Zuschlagskriterien werden 50 von 100 Punkten basierend auf dem Preis des Dienstleistungsangebots der Bieter vergeben.

Da der Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung vergeben wird, kann sein finanzielles Volumen die Summe von 135.000 Euro (zzgl. MwSt.) nicht überschreiten. Ziel ist es jedoch, diesen Schwellenwert nicht zu erreichen.

Im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die für den Dienstleistungsauftrag anfallenden Kosten über die Finanzposition „12.11 – Allgemeine laufende Ausgaben“ der Finanzstelle „20.13 - Außenbeziehungen, europäische Strukturfonds und Regionalentwicklung“ abgerechnet.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.         

5. Rechtsgrundlage:

keine