Sitzung vom 21. September 2017

Korrigierte Jahresabschlüsse 2016 der Dienste der Hauptverwaltung, sowie bestimmter Dienste mit getrennter Geschäftsführung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den korrigierten Jahresabschluss 2016 der Dienste der Hauptverwaltung.

Die Regierung nimmt gemäß Artikel 84 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die korrigierten Jahresabschlüsse 2016 der Dienste mit getrennter Geschäftsführung Robert Schuman Institut und Zentrum für Förderpädagogik zur Kenntnis.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die korrigierten Jahresabschlüsse zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.

Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolge dessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:

2.1 Für die Dienste der Hauptverwaltung

  • Aufgrund der Umklassierung durch das ICN muss die Verbuchung des PPP angepasst werden. Im Wesentlichen führt dies zu einer Verbesserung des Nettosaldos um 7.800.000€;

  • Die Forderung gegenüber der Raupe VOG i.H.v. 269.361,29€ ist aufgrund der Tatsache, dass sich die Vereinigung in Auflösung befindet, als zweifelhaft auszuweisen;

  • Das Bankkonto der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der ING Bank ist mit einem Betrag von -1,68€ in den Passiva zu bilanzieren.

Infolge dieser Korrekturen stellt sich die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

2.2 Robert Schuman Institut

  • Die Forderung gegenüber der Wallonischen Region i.H.v. 500.000€ für UREBA Prämien ist nicht in den Kundenforderungen, sondern getrennt nach Laufzeit in den Bilanzklassen 29 und 41 auszuweisen;

  • Eine das Vorjahr betreffende Gutschrift i.H.v. 6.943,09 ist nicht als negativer Aufwand dem Ausgabenhaushalt anzurechnen, sondern dem Einnahmehaushalt gutzuschreiben.

Infolge dieser Korrekturen stellt sich die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

2.3 Zentrum für Förderpädagogik

  • Die Forderung gegenüber der Wallonischen Region für UERBA Prämien muss mittels einer Gutschrift zu Lasten des Haushaltes i.H.v. 48.220,54€ auf den tatsächlichen Betrag korrigiert werden;

  • Die Forderung gegenüber der Wallonischen Region i.H.v. 396.633,21€ für UREBA Prämien ist nicht in den Kundenforderungen, sondern getrennt nach Laufzeit in den Bilanzklassen 29 und 41 auszuweisen.

Infolge dieser Korrekturen stellt sich die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft