Sitzung vom 21. September 2017

Zweite Haushaltsanpassung aller Einrichtungen öffentlichen Interesses sowie aller Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2017 (außer WSR) sowie Ursprungshaushalt 2018

Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt die zweite Haushaltsanpassung für das Haushaltsjahr 2017 sowie die Ursprungshaushalte für das Haushaltsjahr 2018 aller Einrichtungen öffentlichen Interesses sowie aller Dienste mit getrennter Geschäftsführung gemäß beiliegender Aufstellung. Der Wirtschafts- und Sozialrat hat keine zweite Haushaltsanpassung 2017 vorgenommen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.