Sitzung vom 28. September 2017

Bestellung der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Begleitausschuss zur Bewertung der Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Bekämpfung der Überschuldung und der Schuldnerberatung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Robert Hagen, Berater im Kabinett des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales, sowie Frau Noemie Pfeiffer, Referentin für Familie und Soziales im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Begleitausschuss zur Bewertung der Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Bekämpfung der Überschuldung und der Schuldnerberatung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Zusammenarbeitsabkommen vom 26. November 1998 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, abgeändert durch das Zusammenarbeitsabkommen vom 3. Juli 2008 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, sowie die diversen Konventionen und Protokolle in Anwendung dieses Abkommens, sehen die Schaffung von verschiedenen Begleitausschüssen vor.

Im Regierungsbeschluss vom 12. November 2009 wurden im Begleitausschuss zur Bewertung der Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Bekämpfung der Überschuldung und der Schuldnerberatung folgende Mitglieder bestellt.

Im Rahmen personeller Veränderungen im zuständigen Fachbereich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, sowie des Regierungswechsels, müssen neue Vertreter in diesem Begleitausschuss bestellt werden.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen folgende Personen für den Begleitausschuss zu bestellen:

  • Herr Robert Hagen, Berater im Kabinett des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales

  • Frau Noemie Pfeiffer, Referentin für Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 26. November 1998 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, abgeändert durch das Zusammenarbeitsabkommen vom 3. Juli zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.