Sitzung vom 28. September 2017

Erlasse der Regierung zur Genehmigung der Gesamtkonzepte 2018-2021 der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Erlasse zur Genehmigung der Gesamtkonzepte 2018-2021 der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 8 §2 des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung mussten die bereits geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung spätestens zehn Monate vor Ablauf der bereits genehmigten Gesamtkonzepte 2014-2017 ihr  Gesamtkonzept 2018-2021 zwecks erneuter Genehmigung einreichen.

Zwölf Erwachsenenbildungsorganisationen haben fristgerecht ein Gesamtkonzept für den Zeitraum 2018-2021 eingereicht.

Die Regierung entscheidet spätestens vier Monate nach Abgabe des Gutachtens der Fachjury über die Genehmigung und kann gemäß Artikel 8 §4 Absatz 3 des Dekretes vom 17. November 2008 die Genehmigung unter Auflagen erteilen.

Am 31. März 2017 wurde die Fachjury zur Begutachtung der eingereichten Gesamtkonzepte 2018-2021 bestellt. Die Jurymitglieder prüften die eingereichten Unterlagen und verfassten Einzelgutachten.

Die Jury traf am 8. und 9. Mai 2017 zusammen. Nach anschließenden Beratungen gab die Jury am 29. Mai 2017 für alle eingereichten Gesamtkonzepte 2018-2021 ein Gutachten ab.

Die Jury empfahl der Regierung 11 eingereichte Gesamtkonzepte unter Auflagen zu genehmigen. Ein eingereichtes Gesamtkonzept musste grundlegend überarbeitet werden und sollte dann erneut durch die Jury geprüft werden.

Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung erhielten ihr Einzelgutachten und konnten gemäß Artikel 8 §4 Absatz 2 des Dekretes vom 17. November 2008 während 30 Kalendertagen eine Stellungnahme zu den Gutachten der Fachjury abgeben.

Alle Einrichtungen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zwei Einrichtungen der Erwachsenenbildung haben darüber hinaus eine Anhörung angefragt. Die Anhörungen fanden am 4. Juli 2017 statt.

Die Jury begutachtete erneut das fristgerecht eingereichte überarbeitete Gesamtkonzept 2018-2021.

Die eingereichten Nachträge wurden durch das Ministerium geprüft. Die Prüfung ergab, dass Die Lupe, die Frauenliga, die Ländlichen Gilden, der Landfrauenverband, Miteinander Teilen, die Volkshochschule und Zeitkreis befriedigend auf alle empfohlenen Auflagen der Jury zum Gesamtkonzept 2018-2021 eingehen.

Die eingereichten Nachträge der Einrichtungen Alteo, AVES-Ostkantone, Die Eiche sowie  Natagora/BNVS und das überarbeitete Gesamtkonzept der KAP gingen nicht vollständig auf alle von der Jury empfohlenen Auflagen ein. Die Auflagen werden in den Erlassen aufgeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Jährlich maximal 12 x 73.793,47 EUR (indexierter Höchstbetrag des jährlichen pauschalen Zuschusses – Erlass der Regierung vom 19. Januar 2017)= 885.521,64 € (OB 30 PR 14 ZW 33.21)

Nach Artikel 11 des Dekretes vom 17. November 2008 kann die Regierung den Höchstbetrag des jährlichen pauschalen Zuschusses der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anpassen sowie den jährlichen pauschalen Zuschuss zur Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel mit einem Koeffizienten multiplizieren.

4. Gutachten:

Die Gutachten der Fachjury vom 29. Mai 2017 und vom 18. Juli 2017 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung