Sitzung vom 12. Oktober 2017

Kirchenfabrik St. Nikolaus Eupen – Klosterkirche: Erneuerung der Heizungsanlage – Dringlichkeitsantrag

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung der Heizungsanlage der Klosterkirche in Eupen an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Für die über 30 Jahre alte Anlage hat es seit Beginn 2016 mehrere Reparaturversuche gegeben, die jedoch letztlich erfolglos blieben. Zuletzt fand eine Fehlersuche wegen eines Kurzschlusses in der Lüftung statt. Die Heizung konnte provisorisch wieder in Gang gesetzt werden. Einer der beiden Brenner kann nicht mehr repariert werden. Somit kann auch keine ausreichende Heizleistung mehr erreicht werden. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit und des Alters der Anlage wurde angeraten beide Brenner zu ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der Heizungsanlage beläuft sich auf 58.702,04 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 97.836,73 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.