Sitzung vom 12. Oktober 2017

Vorentwurf Gemeindedekret

 

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Gemeindekrets. und übermittelt ihn dem Komitee C – Ausschuss für Lokal- und Provinzialbehörden – Sektion I – Unterausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verhandlung folgender Bestimmungen:

Artikel 28

Artikel 87 – 148

Artikel 175 - 176

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Dieses neue Gemeindedekret, das inhaltlich weitgehend der jetzigen Gesetzgebung, die im ersten Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung enthalten ist, entspricht, ist das Resultat einer langen Vorbereitung und enger Konzertierung mit den Gemeindebehörden, den Bürgermeistern wie den Direktoren. Zu Beginn des Reformprozesses war ein Abänderungsdekret angedacht, was weit weniger aufwändig gewesen wäre. Bei grundliegender Analyse des bestehenden Textes hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Änderung desselben nicht zu einem sehr befriedigenden Ergebnis geführt hätte. Deshalb wurde dafür optiert, ein neues Dekret zu verfassen.

Dieses präsentiert die Gemeindegesetzgebung weitaus strukturierter mit einer einfachen Nummerierung, einer straffen Formulierung und einer korrekten Sprache, die der gültigen Rechtsterminologie entspricht (die sprachliche und grammatikalische Qualität der offiziell veröffentlichten Übersetzungen der wallonischen Dekrete ist nicht überzeugend und manchmal regelrecht fehlerhaft). 

Außerdem wurden die Bestimmungen nicht übernommen, die nicht zur Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören, wie die Regeln in Bezug auf die Regionaleinnehmer oder die Verwaltungsstrafen. Für letztere ist einzig der Föderalstaat zuständig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wird vor der 2. Lesung des Textes eingeholt.

Das juristische Gutachten wird vor der 2. Lesung des Textes eingeholt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret der Wallonischen Region vom 27. Mai 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft