Sitzung vom 12. Oktober 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Regierungserlass vom 15. September 2016 wurden die Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen bestellt.

Am 9. August 2017 hat das effektive Mitglied des Beirates für Familien- und Generationenfragen, Frau Vroni Collas den zuständigen Fachbereich benachrichtigt, dass sie von ihrem Amt als Schöffin in der Gemeinde Büllingen sowie von ihrer Mitgliedschaft im o.e. Beirat als Vertreterin eines Gremiums in den Gemeinden des deutschen Sprachgebiets in Anwendung des Artikels 5 §1 Nummer 2 des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen zurückgetreten ist.

Die Gemeinde Büllingen hat in ihrem Brief vom 5. September 2017 mitgeteilt, dass Frau Viviane Jost als neue Schöffin der Gemeinde Büllingen am 10. August 2017 vereidigt wurde. Frau Viviane Jost wird ebenfalls durch den Gemeinderat als Vertreterin und effektives Mitglied im Beirat für Familien- und Generationenfragen bezeichnet. In vorliegenden Erlassentwurf wird Frau Viviane Jost als effektives Mitglied im Beirat für Familien- und Generationenfragen bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und

Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. September 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien und Generationenfragen, Artikel 5 §2.