Sitzung vom 12. Oktober 2017

Entwurf eines Dekrets über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Entwurf des Dekrets über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses und der Übermittlung des Dekretentwurfes an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vorliegender Dekretentwurf behandelt die Integration von Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.  Letztere ist in Anlehnung an das Sondergesetz  vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen seit 1983 für die Integration von Migranten zuständig.

Vorliegender Dekretentwurf bietet erstmalig eine rechtliche Grundlage für die Integrationsmaßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Dekretentwurf setzt das Konzept zur Integration um, welches die Regierung am 29. September 2016 verabschiedet hat.

Die im Rahmen vorliegenden Dekretentwurfs geregelten Integrationsmaßnahmen umfassen den Integrationsparcours, die Schaffung eines Referenzzentrums für Integration, die Schaffung eines Integrationsbeirats sowie zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich. Sie dienen dazu, allen Migranten eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu bieten und die damit einhergehenden Verpflichtungen festzulegen sowie die Vorurteile zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen abzubauen. Nachfolgend eine Übersicht der verschiedenen Maßnahmen, die im Dekret geregelt werden:

Der Integrationsparcours

Er richtet sich an alle Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Er besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die in der Vereinbarung zum Integrationsparcours mit dem Migranten festgehalten werden. Diese teilen sich wie folgt auf:

Empfang

Sprachkurs

Integrationskurs

Sozial-berufliche Information

Nach Abschluss  des Integrationsparcours erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung.

Zielgruppe und Verpflichtung zur Teilnahme

Das Dekret legt die Zielgruppe des Integrationsparcours fest. Manche Migranten werden zudem zur Teilnahme am Integrationsparcours verpflichtet. Kommen diese ihrer Verpflichtung nicht nach, werden ihnen administrative Strafen in Form von Geldbußen auferlegt.

Referenzzentrum für Integration und Migration

Es wird ein Zentrum geben, dass sich mit allen Fragen rund um Integration befasst. Sie beraten einerseits die Migranten selber, andererseits alle Akteure, die mit Migranten zu tun haben. Diese Rolle wird Info-Integration übernehmen. Die finanzielle Förderung kann in einem Geschäftsführungsvertrag festgelegt werden.

Andere Integrationsmaßnahmen

Es wird 2 kommunale Integrationsbeauftragte auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft geben, die bereits aktuell im Rahmen eines Pilotprojektes und in Kofinanzierung mit dem Fami-Fonds arbeiten.  Außerdem gibt es die Möglichkeit Anträge für innovative Projekte einzureichen.

Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

Es wird ein Integrationsbeirat geschaffen, der untern anderem den Aufgabenbereich der sozialen Integration des RESI übernehmen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Dekret soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Vor der ersten Lesung des Dekretsvorentwurfs hatte der Finanzinspektor zwei Bemerkungen, die die Rechtsform des Referenzzentrums sowie die Anerkennung der Kurse betrafen. Aufgrund der speziellen Situation von Info-Integration, welches Teil vom Roten Kreuz ist und kein eigenes Statut hat, wurde bei Artikel 13 bewusst die Bedingung der eigenen Rechtspersönlichkeit ausgelassen. Bezüglich der Anerkennung der Kurse so steht diese nicht im Widerspruch mit der Gesetzgebung der öffentlichen Vertragsvergabe, da beide Wege rechtmäßig sind. Alle Kursträger können einen Antrag auf Anerkennung stellen, die nach gewissen Kriterien vergeben wird.

Im Anschluss an die erste Lesung wurde das Gutachten des Staatsrats eingeholt. In seinem Gutachten Nr. 61.706/1/V vom 28. Juli 2017 weist der Staatsrat darauf hin, dass die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationsparcours rechtmäßig ist, jedoch die Freistellung von der Verpflichtung auf gewisse Personengruppen erweitert werden soll.

Dieser und den anderen allgemeinen Bemerkungen wurde Rechnung getragen, indem die entsprechenden Regelungen angepasst oder gestrichen wurden.

Ferner untersucht der Staatsrat die einzelnen Artikel des Dekretvorentwurfs. Den entsprechenden Bemerkungen wurde Rechnung getragen.  Bezüglich der Anmerkung zu der Förderung der kommunalen Integrationsbeauftragten so wurde diese in der Erläuterung des Artikels 17 näher präzisiert. Die weiteren Bedingungen zur Förderung der kommunalen Integrationsbeauftragten sowie die detaillierte Aufgabenbeschreibung werden aber erst im Ausführungserlass festgelegt.

Zudem wurde auch beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens ein Gutachten angefragt. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (hiernach „der Ausschuss“ genannt) stellte dem Dekretvorentwurf am 30. August 2017 sein positives Gutachten Nummer 42/2017 aus. Wie der Staatsrat geht auch der Ausschuss auf die einzelnen Artikel ein und hatte diesbezüglich spezifische Bemerkungen. Es wurde allen Bemerkungen Rechnung getragen.

Eine weitere Empfehlungen des Ausschusses war, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Ausschuss auch den Ausführungserlass zwecks Begutachtung vorlegt. Diese werden dann zusammen mit den überarbeiteten Passagen im Dekret hinsichtlich des Datenschutzes vorgelegt.

Darüber hinaus wurde der Dekretvorentwurf mit verschiedenen Akteuren besprochen, die die Gelegenheit hatten, Änderungsvorschläge einzubringen. Dazu gehörten die ÖSHZ, das Arbeitsamt, Info-Integration und die AG Integrationsparcours. Entsprechend diesen Bemerkungen wurden im Anschluss an die erste Lesung noch verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde unter anderem das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch als beratendes Mitglied in den Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt aufgenommen oder der letzte Bestandteil des Integrationsparcours überarbeitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grundlage von den Erfahrungswerten des laufenden Jahres konnten für das Jahr 2018 zur Umsetzung der im Dekret vorgesehenen Maßnahmen Mittel in Höhe von 727.525 Euro errechnet werden. Bis auf die Kosten des Integrationsbeirats, wurden diese Mittel im Haushalt 2017 bereits rekurrent vorgesehen. 

Leistung

geschätzte Kosten

Integrationsparcours

  • Sprachkurs
  • Integrationskurs

 

262.000 EUR

50.000 EUR

Referenzzentrum für  Integration

313.525 EUR

Kommunaler Integrationsbeauftragter

54.000 EUR (davon 27,5% Ko-Finanzierung der DG und 72,5% über den europäischen Fonds „FAMI“)

Innovative Projekte

43.000 EUR

Integrationsbeirat

5.000 EUR

TOTAL

727.525  EUR

 

Darüber hinaus werden in anderen Bereichen wie dem Unterrichtswesen, der Jugend- und Erwachsenenbildung ebenfalls Integrationsmaßnahmen gefördert, die nicht durch vorliegenden Dekretentwurf geregelt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrats vom 28. Juli 2017 liegt vor.

Das Gutachten des Ausschuss für den Schutz des Privatlebens vom 30. August 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 5 §1 II. Nummer 3 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.