Sitzung vom 19. Oktober 2017

Urlaubsregelung 2018 für den Dienst mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Urlaubsregelung 2018 für den Dienst mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regelung listet entsprechend den Artikeln 105 und 107 des u.a. Erlasses die wichtigsten Daten über Jahresurlaub und Feiertage auf.

Entsprechend den Bestimmungen von Artikel 108 des u.a. Erlasses werden die gesetzlichen Feiertage sowie die den gesetzlichen Feiertagen gleichgestellten Tage erwähnt, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen – im Jahre 2018 sind es zwei - und die demzufolge Anrecht auf einen Ausgleichstag geben. Für den Tag der DG, der auf denselben Tag wie der Tag des Königs fällt, wird ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt.

Insgesamt werden drei zusätzliche Urlaubstage gewährt, die dem Urlaubskapital 2018 beizufügen sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung der Urlaubstage 2018 hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Der Direktionsrat hat am 8. Oktober 2017 sein Einverständnis zum Entwurf der Urlaubsregelung gegeben.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten